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Bundesrat verabschiedet Vernehmlassungsbericht und Botschaft über die Ratifikation der UNESCO-Konvention 1970 und das Kulturgütertransfergesetz


Pressemitteilung     November 2001

Bundesrat verabschiedet Vernehmlassungsbericht und Botschaft über die
Ratifikation der UNESCO-Konvention 1970 und das Kulturgütertransfergesetz

Der Bundesrat hat am Mittwoch von den Ergebnissen des
Vernehmlassungsverfahrens zum Entwurf eines Bundesgesetzes über den
internationalen Kulturgütertransfer (Kulturgütertransfergesetz) Kenntnis
genommen. Er verabschiedet die Botschaft über die Ratifikation der
UNESCO-Konvention 1970 und das Kulturgütertransfergesetz zu Handen der
Eidgenössischen Räte. Das Gesetz setzt die Vorschriften und Massnahmen um,
welche die UNESCO-Konvention 1970 zum Verbot und zur Verhütung der
rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut vorsieht.

Viele Regionen weltweit haben in den letzten Jahrzehnten durch
Raubgrabungen, Diebstahl und illegale Ausfuhr eine massive Schädigung ihres
kulturellen Erbes erlitten. Die internationale Staatengemeinschaft hat auf
diese Entwicklung mit einer Reihe von Konventionen reagiert, deren älteste
die UNESCO-Konvention vom 14. November 1970 über Massnahmen zum Verbot und
zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von
Kulturgut (UNESCO-Konvention 1970) ist. Bis heute sind ihr 91 Staaten
beigetreten; sie soll nun auch von der Schweiz ratifiziert werden.

Die Schweiz kennt auf Bundesebene keine spezifische Gesetzesregelung zum
Umgang mit beweglichem Kulturgut. Im Unterschied zu ihren Nachbarstaaten ist
sie auch in keines der internationalen Instrumente zur Regelung des
Kulturgütertransfers eingebunden. Dies hat zur Folge, dass sowohl das
schweizerische Kulturerbe wie auch dasjenige anderer Staaten in unserem Land
bisher nur unzulänglich vor schädlichen Transaktionen geschützt ist. Mit der
Ratifikation der UNESCO-Konvention 1970 vollzieht die Schweiz den Anschluss
an die internationalen Standards im Kulturgüterrecht. Hierzu bedarf es eines
Kulturgütertransfergesetzes, das die Vorschriften und Massnahmen der
Konvention in das Schweizer Recht umsetzt. Der erste Entwurf des
Kulturgütertransfergesetzes ging im Herbst 2000 in die Vernehmlassung. Wie
aus dem nun veröffentlichten Vernehmlassungsbericht hervorgeht, wurde er
mehrheitlich positiv bewertet. Der Bundesrat überweist das überarbeitete
Gesetz nun an die Eidgenössischen Räte.

Das Kulturgütertransfergesetz enthält Bestimmungen zur Einfuhr und Ausfuhr
von Kulturgut, zur Rückführung von illegal eingeführten Kulturgütern in ihr
Ursprungsland und zum gewerblichen Handel mit Kulturgut. Weiter enthält es
Massnahmen, die den Schutz für das schweizerische Kulturerbe und dasjenige
anderer Länder verbessern und den internationalen Kunstaustausch fördern.
Die Kombination von Massnahmen zur Einschränkung des illegalen und Förderung
des legalen Kulturgütertransfers soll der besonderen Bedeutung Rechnung
tragen, die dem verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Kulturgütern
zukommt.

                        EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN

                        Presse- und Informationsdienst

      Beilagen:
     -          Presserohstoff

      -          Vernehmlassungsbericht

      -          Botschaftstext

      Auch zu beziehen unter: www.kultur-schweiz.admin.ch/arkgt/kgt

      Auskünfte:
     Andrea F. G. Raschèr, Leiter Recht und Internationales, Bundesamt für
Kultur, Tel. 031 / 322 86 08