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Bundesrat ändert Verordnung - Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit

3003 Bern, 21. November 2001

Medieninformation

Bundesrat ändert Verordnung - Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit

Wehrpflichtige, die beim Ausscheiden aus der Armee ihre Pistole behalten
wollen, müssen vom 1. Januar 2002 an beim entsprechenden Bundesamt Name und
Vorname, Matrikelnummer, Adresse, Waffennummer und Überlassungsjahr melden.
Diese Daten werden mindestens zehn Jahre aufbewahrt. Der Bundesrat hat am
Mittwoch die Verordnung über die persönliche Ausrüstung entsprechend
geändert. Bisher galt diese Datenerfassung nur für die Überlassung des
Sturmgewehres 57.

Gleichzeitig wird in der Verordnung präzisiert, dass die Armeeangehörigen
beim Ausscheiden aus der Armee ihre persönliche Waffe nicht erhalten können,
wenn Hinderungsgründe nach dem Waffengesetz vorliegen.

Der Bundesrat entspricht damit einem Anliegen der Arbeitsgruppe zur Revision
des Waffengesetzes. Diese Verordnungsänderung bringt eine Angleichung an die
Waffengesetzgebung. Sie steht im Zusammenhang mit den Massnahmen, welche zur
Verhinderung beziehungsweise zur rascheren Aufklärung von Gewaltdelikten
beitragen und damit die Sicherheit erhöhen sollen.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG, BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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