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Anpassung der Verordnung über die Hilfe zu Gunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete

PRESSEMITTEILUNG / bern, 21.11.2001

Anpassung der Verordnung über die Hilfe zu Gunsten wirtschaftlicher
Erneuerungsgebiete

Die Anpassung der Ausführungsverordnung zum „Bonny-Beschluss“ trägt
den neuen Elementen Rechnung, die das Parlament anlässlich der
Verlängerung des Beschlusses im vergangenen Frühling eingeführt hat.
Dies betrifft vor allem die überbetrieblichen Finanzhilfen. Daneben
bezieht die Verordnung die Kantone in höherem Mass bei der Bestimmung
der begünstigten Gebiete ein.

Am 21. November 2001 hat der Bundesrat die Anpassungen der Verordnung
vom 16. Juni 1996 über die Hilfe zu Gunsten wirtschaftlicher
Erneuerungsgebiete genehmigt. Der im März 2001 um 5 Jahre verlängerte
Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1995 (bekannt unter „Bonny-Beschluss“)
hat einige Änderungen eingeführt, die auf Stufe Verordnung näher
geregelt werden mussten. Die drei wichtigsten Neuerungen sind:

1. Einführung der überbetrieblichen Finanzhilfen (Beispiel:
Unterstützung für Gründerzentren),
2. Entkoppelung der Steuererleichterungen von den anderen Finanzhilfen
wie Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen; es ist nun möglich,
Steuererleichterungen unabhängig von den anderen Finanzhilfen zu
gewähren,
3. Bestimmung der begünstigten Gebiete, die auf strukturelle Probleme
Rücksicht nehmen muss.

Die bedeutendste Anpassung erfolgte beim Verfahren zur Bestimmung der
begünstigten Gebiete. Die Kantone werden analog den Tendenzen in der
Regionalpolitik weitgehender in den Festlegungsprozess einbezogen.
Nach Inkrafttreten der Verordnungsänderung am 8. Dezember 2001 wird
sich das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) , das vom
Bundesrat den Auftrag zur Bestimmung der begünstigten Gebiete erhalten
hat, an die Kantone wenden. Diese sollen - unter Respektierung eines
fest definierten Anteils der Wohnbevölkerung - konkrete Vorschläge
unterbreiten. Das EVD wird die abschliessende Festlegung im
Februar/März 2002 vornehmen. Bis dahin bleibt die alte
Gebietsdefinition in Kraft. Wie von der nationalrätlichen Kommission
für Wirtschaft und Abgaben gewünscht, wird sich der Anteil der
Erneuerungsgebiete im bisherigen Rahmen bewegen, was ungefähr einem
Viertel der Schweizerischen Bevölkerung entspricht.

Auskünfte:
Philippe JEANNERET, Unternehmen/Finanzierungen, 031 322 29 61