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Änderung der Waffen-, der Kriegsmaterial-, der Sprengstoff- und der Güterkontrollverordnung

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 21.11.2001

Änderung der Waffen-, der Kriegsmaterial-, der Sprengstoff- und der
Güterkontrollverordnung

Der Bundesrat hat heute beschlossen, das am 22. Juni 2001 vom
Parlament verabschiedete Bundesgesetz über die Straffung der
Bundesgesetzgebung über Waffen, Kriegsmaterial, Sprengstoff sowie
zivil und militärisch verwendbarer Güter auf den 1. März 2002 in Kraft
zu setzen. Ebenso hat der Bundesrat die damit verbundenen Änderungen
der Waffen-, Kriegsmaterial-, Sprengstoff- und der
Güterkontrollverordnung verabschiedet.
Diese Gesetzes- und Verordnungsänderungen haben grundsätzlich keine
Auswirkungen auf das bestehende Kontrollniveau. Sie bewirken hingegen
eine Entflechtung der sich überschneidenden Vorschriften. In einigen
Berei-chen konnte die bisherige Bewilligungspflicht eingeschränkt oder
sogar aufgehoben werden. Dies trifft u.a. für die
Fabrikationsbewilligungen von Kriegsmaterial und die
Grundbewilligungen für den Handel mit Hand- und Faustfeuerwaffen zu.
Inskünftig wird das seco für sämtliche Gesuche für die Aus- und
Durchfuhr von zivil und militärisch verwendbaren Gütern zuständig
sein. Die bei der Einfuhr der Bewilligungspflicht unterliegenden Güter
fallen fortan in den Kompetenzbereich des Bundesamtes für Polizei
(BAP: Zentralstelle Waffen und Zentralstelle Sprengstoff und
Pyrotechnik). Durch die Entflechtung der Kontrollen wird eine bessere
Transparenz geschaffen. Der Vollzug wird durch eine Vermin-derung von
Bewilligungsanträgen vereinfacht, was eine administrative Entlastung
zur Folge hat.
Die Inkraftsetzung der Verordnungsänderungen erfolgt auf den 1. März
2002.

Auskünfte:
Othmar Wyss, seco, Exportkontrollen und Sanktionen, Tel. 031 / 324 09
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