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Zollansätze für Waren im Verkehr mit Kroatien und Jordanien

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 21.11.2001

Zollansätze für Waren im Verkehr mit Kroatien und Jordanien

Der Bundesrat hat die Zollansätze für Waren kroatischen und
jordanischen Ursprungs, die sich aus den Abkommen zwischen den
EFTA-Staaten und Kroatien bzw. Jordanien sowie den Vereinbarungen
zwischen der Schweiz und Kroatien bzw. Jordanien über den Handel im
Agrarbereich ergeben, provisorisch auf den 1. Januar 2002 in Kraft
gesetzt. Kroatische und jordanische Industrieerzeugnisse können ab
diesem Datum zollfrei in die Schweiz eingeführt werden. Gleichzeitig
werden die auf bestimmten Agrarprodukten zugestandenen
Zollkonzessionen in Kraft gesetzt.

Auskünfte:
Cahina Hadj-Djilani Vock, seco, Internationaler Warenverkehr und
Ursprungspolitik, Tel. 031 / 324 08 50 (Jordanien) 
Heiko Bolick, seco, Internationaler Warenverkehr und Ursprungspolitik, Tel. 031 / 322 22 37 (Kroatien)