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Bundesrat genehmigt Änderung der Bodensee-Schiffahrts-Ordnung

MEDIENMITTEILUNG

Bundesrat genehmigt Änderung der Bodensee-Schiffahrts-Ordnung

Der Bundesrat hat heute Änderungen der Bodensee-Schiffahrts-Ordnung (BSO)
genehmigt. Diese befassen sich insbesondere mit der Umsetzung der
EG-Richtlinie für Sportboote und einigen Verhaltensvorschriften für
Schiffsführer auf dem Bodensee, wie z.B. das Verhalten bei starkem Wind oder
Sturm oder den Höchstwert der Blutalkoholkonzentration für Schiffsführer.
Die Neuerungen werden von den Anrainerstaaten des Bodensees auf den 1.
Januar 2002 in Kraft gesetzt.

Die Regeln für die Schiffahrt auf den Bodensee basieren auf einem
Übereinkommen zwischen Deutschland, Österreich und die Schweiz von 1973. Die
zuletzt 1995 angepassten Vorschriftenfinden sich in der
Bodensee-Schiffahrts-Ordnung (BSO), die im gegenseitigen Einvernehmen auf
den 1. Januar 2002 an die neuen Gegebenheiten angepasst wird.

Wesentliche Neuerungen betreffen die Verhaltensregeln für Schiffsführer. So
wurde die erstmals im schweizerischen Binnenschiffahrtsrecht eingeführte
Regelung, die das Führen von Schiffen mit einer Blutalkohlkonzentration über
0,8 Promilleverbietet, für den gesamten Bodensee für verbindlich erklärt und
in die BSO übernommen. Für die Schiffsführer von kommerziellen Fahrgast- und
Frachtschiffen liegt der entsprechende Höchstwert bei 0,1 Promille. Mit
einer Änderung und Neuorganisation des Sturmwarndienstes Bodensee wird eine
Neuregelung über die Sturmwarnzeichen eingeführt. Künftig wird zwischen
Starkwind- und Sturmwarnung unterschieden. Zusätzlich zu den neuen Zeichen
werden Regeln erlassen, die die Schiffsführer auf die bei Starkwind- oder
Sturmwarnung zu treffenden Vorsichtsmassnahmen hinweist. Damit werden für
Bootsführer keine neuen Pflichten eingeführt, sondern es wird lediglich
explizit auf diejenigen Vorschriften der BSO hingewiesen, die ein
pflichtbewusster Schiffsführer im Rahmen der allgemeinen Sorgfaltspflicht
und seiner Eigenverantwortung schon jetzt bei Sturmwarnung beachten sollte.

Mit der heute genehmigten Anpassung wird zudem die EG-Richtlinie für
Sportboote auch für den Bodensee für verbindlich erklärt. Dieser Schritt
wurde der Schweiz bereits mit der Inkraftsetzung der heute gültigen
Binnenschiffahrtsverordnung am 1. Mai 2001 vollzogen. Die Anpassung der BSO
ermöglicht es nun auch auf dem gesamten Bodensee, von der EG zertifizierte
Sportboote ohne weitere Typenprüfung in Betrieb zu nehmen. Vorbehalten
bleiben einzig die nationalen Vorschriften der Bodenseeanrainerstaaten im
Bereich des Umweltschutzes, wie z.B. die Überprüfung der Geräusch- und
Abgaswerte der Bootsmotoren.

Bern, 21. November 2001

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte: Bundesamt für Verkehr, Kommunikation, Tel. 031 322 36 43