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Internationale Humanitäre Ermittlungskommission: Wahl der Mitglieder

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
Bern, 19. November 2001

Pressemitteilung

Internationale Humanitäre Ermittlungskommission: Wahl der Mitglieder

Auf Einladung der Schweiz als Depositar der Genfer Abkommen von 1949 und der
Zusatzprotokolle von 1977 fand am 9. November 2001 zum dritten Mal nach 1991
und 1996 eine diplomatische Sitzung zur Wahl der 15 Mitglie-der der
Internationalen Humanitären Ermittlungskommission (Kommission) statt.
Eingeladen waren die 58 Vertragsstaaten des ersten Zusatzprotokolls von
1977, welche die Kompetenz der Kommission anerkannt haben. 20 Kandidaten
stellten sich zur Wahl. An der Sitzung nahmen 49 Vertragsstaaten teil.

Gewählt wurden:
Ghalib Djilali, Algerien; Jeannette Irigoin Barrenne, Chile; Michael Bothe,
Deutschland; Stelios Perrakis, Griechenland; Anthony Peter Vernon Rogers,
Grossbritannien; Flavia Lattanzi, Italien; Kenneth James Keith, Neuseeland;
Erich Kussbach, Österreich; Elzbieta Mikos-Skuza, Polen; Valeri Knyazev,
Russische Föderation; Ove Bring, Schweden; Marcel Dubouloz, Schweiz; Juan
Antonio Yañez-Barnuevo, Spanien; Árpád Prandler, Ungarn; Hugo Corujo
Sanseviero, Uruguay.

Die Mitglieder der Kommission sind in persönlicher Eigenschaft tätig und
nicht als Vertreter ihrer jeweiligen Staaten. Sie üben ihr Amt während einer
Dauer von fünf Jahren aus.

Artikel 90 des ersten Zusatzprotokolls von 1977 zu den Genfer Abkommen von
1949 über den Schutz der Opfer internationaler Konflikte bildet die
rechtliche Grundlage der Kommission, die 1991 konstituiert wurde. Die
Kommission ist unter gewissen Voraussetzungen zuständig, alle Tatsachen zu
untersuchen, von denen behauptet wird, dass sie eine schwere Verletzung des
humanitären Völkerrechts darstellen, und bietet ihre guten Dienste an, damit
die Genfer Abkommen und das Zusatzprotokoll über den Schutz der Opfer
internationaler bewaffneter Konflikte wieder eingehalten werden.

Die Direktion für Völkerrecht des Eidgenössischen Departements für
auswär-tige Angelegenheiten amtet als Sekretariat der Kommission.