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Verordnung über Lärmsanierung der Eisenbahnen in Kraft

MEDIENMITTEILUNG

Verordnung über Lärmsanierung der Eisenbahnen in Kraft

Der Bundesrat hat beschlossen, die Verordnung über die Lärmsanierung der
Eisenbahnen auf den 15. Dezember 2001 in Kraft zu setzen. Damit werden die
Ausführungsbestimmungen zum entsprechenden Bundesgesetz festgelegt, das am
1. Oktober 2000 in Kraft getreten ist. Das Konzept beinhaltet Massnahmen wie
die Sanierung des Rollmaterials, die Erstellung von Lärmschutzwänden und den
Einbau von Schallschutzfenstern. Die Lärmsanierung kostet 1,85 Mrd. Franken
und soll bis zum Jahr 2015 umgesetzt sein.

Reisezugswagen werden mit neuartigen Bremssohlen versehen, die den Fahrlärm
vermindern. Ab 2004 ist die Sanierung der Güterwagen vorgesehen. Bis 2015
müssen Lärmschutzwände resp. Schallschutzfenster realisiert sein, wobei die
Schallschutzfenster dort eingesetzt werden sollen, wo die anderen Massnahmen
unverhältnismässig sind oder zu wenig greifen.

Lärmschutzwände sollen in der Regel eine Höhe von zwei Metern ab
Schienenoberkante aufweisen. Auf die Festlegung einer Maximalhöhe wurde auf
Ersuchen der an der Vernehmlassung Beteiligten (Kantone, politische
Parteien, Bahnen, Verbände und weitere betroffene Organisationen)
verzichtet.

Der Bundesrat hat ferner den Emissionsplan gutgeheissen, der auf der Basis
von Verkehrsprognosen für das Jahr 2015 erstellt worden ist. Er zeigt auf,
in welchem Ausmass einzelne Streckenabschnitte lärmbelastet sind. Die
Transitkorridore Gotthard und Lötschberg verursachen am meisten Lärm, weil
sie insbesondere nachts einen grossen Güterverkehr aufweisen. Deshalb sollen
Lärmschutzmassnahmen zuerst entlang dieser Transitkorridore erstellt werden,
anschliessend aber auch entlang der anderen lärmbelasteten Bahnstrecken.

Das Bundesamt für Verkehr, das die Hauptverantwortung für die Lärmsanierung
trägt, wird die Lärmsituation entlang der Eisenbahnstrecken mit einem
Monitoring überprüfen. So kann die Verkehrs- bzw. Lärmentwicklung
kontinuierlich beobachtet und mit den Grundlagendaten verglichen werden.

Bern, 14. November 2001

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Bundesamt für Verkehr, Kommunikation, T: 031 322 36 43