Kinder im Strafverfahren besser schützen
Bundesrat setzt Änderung des Opferhilfegesetzes auf den 1. Oktober 2002 in Kraft
Minderjährige Opfer von Delikten dürfen künftig nicht mehr dem Beschuldigten gegenübergestellt werden. Zudem werden die Einvernahmen an strikte Bedingungen geknüpft. Mit diesen Neuerungen sollen Kinder im Strafverfahren besser geschützt werden. Der Bundesrat hat die Änderung des Opferhilfegesetzes auf den 1. Oktober 2002 in Kraft gesetzt.
Die neuen Bestimmungen des Opferhilfegesetzes sollen das psychische Trauma vermindern, das minderjährige Opfer von sexueller Gewalt oder anderer Delikte durch das Strafverfahren erleiden können.
Die Gesetzesrevision geht auf die parlamentarische Initiative von Nationalrätin Christine Goll "Sexuelle Ausbeutung von Kindern. Verbesserter Schutz" zurück und wurde am 23. März 2001 vom Parlament verabschiedet. Die Referendumsfrist lief am 12. Juli unbenutzt ab. Um den Kantonen genügend Zeit zur Anpassung ihrer Verfahrensgesetze und zur Einrichtung der nötigen Infrastruktur (insbesondere der geeigneten Räumlichkeiten) zu lassen, hat der Bundesrat das Gesetz auf den 1. Oktober 2002 in Kraft gesetzt.
Bern, 13. November 2001
Weitere Auskünfte:
Vizedirektor Peter Müller, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 33