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Weko stellt Untersuchung gegen die Ärztegesellschaft Zürich nach Aufhebung des Privattarifs ein

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 8.11.2001

Weko stellt Untersuchung gegen die Ärztegesellschaft Zürich nach
Aufhebung des Privattarifs ein

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 5. November 2001 die
Untersuchung gegen die Mitglieder der Ärztegesellschaft des Kantons
Zürich AGZ eingestellt. Diese haben aufgrund der Untersuchung der
Wettbewerbskommission auf den Privattarif verzichtet. Der Privattarif
stellte eine Preisabsprache dar, die den wirksamen Wettbewerb
möglicherweise beseitigt hat.

Im Kanton Zürich rechneten die Ärzte, die Mitglieder der AGZ sind, bis
vor kurzem für die stationäre Behandlung von Privatpatienten nach dem
sog. Privattarif ab. Durch diesen Tarif wurden die Honorare für diese
medizinischen Leistungen verbindlich festgelegt, so dass zwischen den
Ärzten Tarifwettbewerb möglicher-weise ausgeschaltet war. Von den in
Zürich frei praktizierenden Ärzten gehören fast 90% der AGZ an. Die
Abrechnung nach Privattarif war für diese Ärzte obligatorisch.

Die vom Sekretariat der Weko geführte Vorabklärung ergab Anhaltspunkte
dafür, dass der Tarif eine kartellrechtlich unzulässige Preisabrede
darstellen könnte. Zur Überprüfung dieser Anhaltspunkte wurde eine
umfassende Untersuchung eingeleitet. Angesichts der drohenden hohen
Verfahrenskosten haben sich die Ärzte kurz vor Abschluss dieser
Untersuchung entschlossen, den Privattarif aufzuheben. Damit wird eine
Praxis beendet, die möglicherweise gegen das Kartellgesetz verstossen
hat.

Die Verwendung einheitlicher Tarife scheint in der Schweiz nach wie
vor weit verbreitet zu sein. So hat die Weko am 24. Oktober 2001 eine
Untersuchung gegen die Mitglieder der Ärztegesellschaft des Kantons
Genf eröffnet. Die Ärzte rechnen für privatversicherte stationäre
Behandlungen in Genf nach einem ähnlichen Tarif ab, wie er im Kanton
Zürich abgeschafft wurde.

Die Weko verweist im Zusammenhang mit Tarifen auf ihre Bekanntmachung
über die Verwendung von Kalkulationshilfen. Diese legt fest, welche
Hilfestellung die Verbände ihren Mitgliedern für die Berechnung ihrer
Kosten geben können, ohne gegen das Kartellgesetz zu verstossen.

Auskünfte:
Roger Zäch Tel. 01 634 48 80