Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Weko für die Aufhebung der kantonalen Werberestriktionen in den Gesundheitsberufen

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 8.11.2001

Weko für die Aufhebung der kantonalen Werberestriktionen in den
Gesundheitsberufen

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat den Behörden der Kantone AG, SG,
VS, JU, und NE am 5. November 2001 empfohlen, die kantonalen
Werbebeschränkungen für die Angehörigen der Gesundheitsberufe
aufzuheben.

Aufgrund einer Marktbeobachtung kam die Weko zum Schluss, dass die
Möglichkeit für die Angehörigen der Gesundheitsberufe (insbesondere
Ärzte, Zahnärzte) Werbung zu betreiben nach der
Gesundheitsgesetzgebung einzelner Kantone (AG, SG, VS, JU, NE) nach
wie vor zum Teil erheblich beschränkt ist.

Die Weko hat daher den kantonalen Behörden empfohlen, diese
Beschränkungen aufzuheben und die Werbung für alle Angehörigen der
Gesundheitsberufe zu gestatten. Diese Empfehlungen schliessen an die
Stellungnahmen an, welche die Weko in den letzten Jahren im Rahmen des
Gesetzesrevisionsverfahrens an die Kantone VD, FR und GE abgegeben
hat.

Werbung stellt nach Ansicht der Weko ein wichtiger Aspekt des
Wettbewerbs dar. Mittels Werbung können sich z.B. neu auf dem Markt
auftretende Ärzte gegenüber ihren bereits etablierten Kollegen besser
bekannt machen. Auf Seiten der Patienten trägt Werbung dazu bei, dass
diese besser über das Angebot an medizinischen Leistungen informiert
sind.

Aus rechtlicher Sicht sind kantonale Werberestriktionen zudem
überflüssig, da eventuelle Missbräuche (täuschende, irreführende
Werbung) vom Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb erfasst
werden.

Auskünfte:
Roger Zäch Tel. 01 634 48 80