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Besetzte palästinensische Gebiete / Konferenz von Vertragsstaaten der IV Genfer Konvention in Genf

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN Bern, 7. November 2001

Pressemitteilung

Besetzte palästinensische Gebiete
Konferenz von Vertragsstaaten der IV Genfer Konvention in Genf
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Nach Abschluss seit August 2001 geführter intensiver Verhandlungen leitet
die Schweiz heute ein formelles Konsultationsverfahren bei den 189
Vertragsstaaten der Genfer Konventionen ein. Diese Konsultation bezieht sich
auf die Abhaltung einer Konferenz, die am 5. Dezember 2001 in Genf
vorgesehen ist. Gegenstand der Konferenz wird die Anwendung des humanitären
Völkerrechts in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschliesslich
Ost-Jerusalems.

Diese Konferenz von Vertragsstaaten der IV Genfer Konvention (unter
Ausschluss der Öffentlichkeit) wird als Wiederaufnahme der Arbeiten jener
Konferenz betrachtet, die am 15. Juli 2000 stattgefunden hat und die damals
im Zusammenhang mit der Aussicht auf eine Wiederaufnahme der
Friedens-verhandlungen vertagt wurde.

Die neuerliche Einberufung der Konferenz wurde nach Beginn der neuen
Intifada im Herbst 2000 von den Mitgliedstaaten der Arabischen Liga und
einer grossen Zahl von Staaten in der UNO-Vollversammlung gefordert.

In Ihrer Eigenschaft als Depositarstaat der Genfer Abkommen und getreu ihrer
humanitären Tradition und Tradition der Guten Dienste hat die Schweiz
Konsultationen durchgeführt, die darauf abzielten, eine möglichst breite
Einigung nicht nur über den Grundsatz einer solchen Konferenz, sondern auch
über ihre Ziele und Ergebnisse, ihre Modalitäten und ihr Datum zu finden.
Der derzeit den Teilnehmerstaaten unterbreitete Vorschlag umfasst alle diese
Punkte.

Ab dem 8. November können Sie für weitere Informationen folgende
Internet-seite konsultieren: www.eda.admin/4gc.