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Wintereinbruch erschwert Durchfahrt über Alpenpässe

MEDIENMITTEILUNG

Wintereinbruch erschwert Durchfahrt über Alpenpässe

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation (UVEK) rechnet wegen des Wintereinbruchs auf den
alpenquerenden Routen über den San Bernardino, den Gotthard-Pass, den
Simplon und den Grossen St. Bernhard mit Einschränkungen für den Verkehr.
Für den Schwerverkehr wird auf diesen Strecken eine Winterausrüstung
vorgeschrieben. LKWs, die nicht entsprechend ausgerüstet sind, werden
angehalten. Die Kantone haben wegen des Wintereinbruchs einen 24-stündigen
Bereitschaftsdienst eingerichtet.

Mit Blick auf die nach dem Unfall im Gotthard-Strassentunnel entstandene
ausserordentliche Lage auf den Strassen haben die Kantone Graubünden, Uri,
Tessin und Wallis zwar ihren Winterdienst verstärkt und einen
24-Stunden-Bereitschaftsdienst eingerichtet. Dennoch dürfte der
Wintereinbruch insbesondere auf der San-Bernardino-Route und dem
Gotthard-Pass, aber auch auf den Routen Simplon und Grosser St. Bernhard zu
Problemen führen. Die Kantone haben bereits angekündigt, dass mit
Einschränkungen gerechnet werden muss. Konkret kann es mit Blick auf die
Verkehrssicherheit zu Schliessungen der einzelnen Routen für Stunden, bei
zusätzlicher Lawinengefahr allenfalls von einigen Tagen kommen. Davon wären
in einer ersten Phase erfahrungsgemäss vor allem die Sattel- und Lastenzüge
betroffen. Der Schwerverkehr würde in diesen Fällen in Stauräume
eingewiesen, wo eine allfällige Weiterfahrt abgewartet werden müsste. Für
den gesamten Schwerverkehr empfiehlt sich angesichts des Wintereinbruches
die grossräumige Umfahrung der Schweiz beziehungsweise die Nutzung des
ausgebauten Bahnangebotes.

Schneeketten-Obligatorium wird signalisiert

Im Hinblick auf weitere Schneefälle haben die Kantone in Abstimmung mit dem
Bundesamt für Strassen (ASTRA) zudem weitere, bereits erprobte Massnahmen in
die Wege geleitet. Auf allen Routen soll bei starken Schneefällen eine
Winterausrüstungspflicht (Winterreifen, Spikes, Schneeketten) verfügt
werden. In Extremfällen werden die kantonalen Polizeibehörden ein
Schneeketten-Obligatorium verfügen. Fahrzeuge, die nicht entsprechend
ausgerüstet sind, werden angehalten und müssen zuwarten, bis die
Strassenverhältnisse mit Blick auf die Verkehrssicherheit eine Weiterfahrt
erlauben. Der Bund hat die Kantone gebeten, die entsprechenden Vorschriften
streng zu kontrollieren und durchzusetzen.

Bern, 7. November 2001.

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Michael Gehrken, Bundesamt für Strassen, 031 324 14 91.