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Die Terrororganisation Al Qaïda wird verboten

Bundesrat ergreift Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus

Der Bundesrat hat am Mittwoch Massnahmen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus beschlossen. Er verbot auf Antrag des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements die Terrororganisation Al Qaïda, erweiterte die gesetzlichen Auskunftspflichten und führte ein Melderecht ein gegenüber dem Bundesamt für Polizei. Er beschloss, die präventive Terrorabwehr personell zu verstärken. Überdies fasste er den Beschluss, die Terrorfinanzierungskonvention möglichst rasch zu ratifizieren und der sogenannten Bombenkonvention beizutreten.

Verbot von Al Qaïda

Die rechtliche Grundlage für das Verbot von Al Qaïda sowie von allfälligen Nachfolge- oder Hilfsorganisationen liefern die Artikel 184 und 185 der Bundesverfassung. Gemäss diesen Artikeln kann der Bundesrat Verfügungen und Verordnungen zur Wahrung der inneren Sicherheit und der auswärtigen Beziehungen erlassen. Auf Grund der heutigen Erkenntnisse ist die Gruppierung Al Qaïda mindestens als mitverantwortlich für die grausamen Terroranschläge gegen das World Trade Center in New York und gegen das Pentagon in Washington zu betrachten. Der Bundesrat hält sie deshalb für eine grosse Gefahr für die Sicherheit der Staatengemeinschaft und auch der Schweiz.

Verboten sind nicht nur sämtliche Aktivitäten der Organisation selber, sondern auch alle Aktionen, die – wie z.B. Propaganda – ihrer Unterstützung dienen. Ihre Vermögenswerte können gegebenenfalls eingezogen werden. Widerhandlungen werden mit Gefängnis oder Busse bestraft.

Bislang sind in der Schweiz keine Strukturen der Organisation festgestellt worden. Das Verbot hat also vor allem präventive Wirkung und ist bis am 31. Dezember 2003 befristet.

Erweiterung von Auskunftspflichten und Melderechten

Der Bundesrat machte zudem von seiner Kompetenz Gebrauch und erweiterte die Auskunftspflichten von Behörden und Organisationen, die öffentliche Aufgaben erfüllen. Er räumte ihnen zusätzlich ein Melderecht ein. Er stützte sich dabei auf Art. 13 des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit der Schweiz. Damit soll die präventive Beschaffung von Informationen verbessert werden. Zusätzliche Informationen sind namentlich nötig, um Angehörige und Strukturen von Terrororganisationen in der Schweiz ausfindig zu machen.

Eine Erweiterung der Melde- und Auskunftspflichten ist im Gesetz zwar vorgesehen,

 

bisher aber nicht in Kraft. Der Bundesrat kann sie zum Erkennen und Abwehren einer konkreten Gefahr für die innere oder die äussere Sicherheit während begrenzter Zeit verordnen. Die beschlossene Erweiterung der Auskunftspflichten und die Einführung des Melderechts ist bis am 31. Dezember 2002 befristet.

Gesetzliche Berufsgeheimnisse (Ärzte, Zahnärzte, Geistliche, Rechtsanwälte, Verteidiger, Notare, nach Obligationenrecht zur Verschwiegenheit verpflichtete Revisoren, Apotheker, Hebammen und ihre beruflichen Hilfspersonen) sowie das Post-, das Fernmelde- und das Bankgeheimnis bleiben gewahrt.

Die Praxis der zusätzlichen Auskunftspflichten und des Melderechts steht unter der Kontrolle von Parlament und Bundesrat.

Internationale Abkommen und personelle Massnahmen

Ferner beschloss der Bundesrat, die UNO-Konvention gegen die Finanzierung des Terrorismus möglichst rasch zu ratifizieren und den Beitritt zur Konvention der UNO zur Bekämpfung terroristischer Sprengstoffattentate ("Bombenkonvention") vorzubereiten.

Mit dem Beitritt zu diesen Konventionen sollen die internationale Sicherheits-Kooperation verstärkt und der Wille der Schweiz zur Zusammenarbeit unterstrichen werden. Der Bundesrat will nicht zulassen, dass Organsationen von der Schweiz aus die Sicherheit anderer Staaten gefährden.

Der Bundesrat sprach schliesslich dem Bundesamt für Polizei fünf Stellen für die verstärkte Bekämpfung des Terrorismus zu.

Bern, 7. November 2001

 

Weitere Auskünfte:

Urs von Daeniken, Dienst für Analyse und Prävention, Bundesamt für Polizei,

031 322 45 14