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Geflügelfleisch-Importe: Ersatzabgabe statt Inlandleistung

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 7.11.2001

Geflügelfleisch-Importe: Ersatzabgabe statt Inlandleistung

Geflügelfleisch-Importeure können im laufenden Jahr ausnahmsweise die
Inlandleistung über eine Ersatzabgabe von 4 Franken pro Kilogramm
erbringen. Der Bundesrat hat heute die Schlachtviehverordnung
entsprechend geändert.
Im laufenden Jahr ist die Nachfrage nach Geflügelfleisch stark
gestiegen, nicht zuletzt als Folge der BSE-Problematik. Die Branche
hat dargelegt, dass für die Mehrheit der Importeure die Erfüllung der
Inlandleistung per Ende 2001 unmöglich sein wird, und deshalb eine
Ersatzlösung gefordert. Der Bundesrat hat nun heute beschlossen, dass
im laufenden Jahr fehlende Inlandleistungen ausnahmsweise über die
Entrichtung einer Ersatzabgabe von 4 Franken pro Kilogramm netto
ganzes Geflügel erbracht werden können. Die Ersatzabgabe gleicht die
Vorteile aus, die dem Importeur aus der Befreiung von der
Inlandleistung entstehen. Ab Anfang 2002 wird das Bundesamt für
Landwirtschaft den Importeuren die Ersatzabgabe für diejenigen
Einfuhrmengen, für welche die Inlandleistung unmöglich war, in
Rechnung stellen.

Auskünfte:
Bundesamt für Landwirtschaft, Sekt. Fleisch und Eier, Niklaus
Neuenschwander, Tel. 031 322 25 29