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Kriegsversicherungsdeckung für Schweizer Fluggesellschaften bis 24. November verlängert

MEDIENMITTEILUNG

Kriegsversicherungsdeckung für Schweizer Fluggesellschaften bis 24. November
verlängert

Der Bund verlängert die Kriegsversicherungsdeckung für Schweizer
Fluggesellschaften. Das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation (UVEK) hat die Sicherstellung für Dritthaftpflichtschäden am
Boden, beschränkt auf die Folgen von Krieg und Terror, bis zum 24. November
2001 erstreckt. Damit ist es den schweizerischen Luftfahrtunternehmen auch
weiterhin möglich, weltweit ihre Flugdienste anzubieten.

Der  Bundesrat hatte am 5. Oktober 2001 beschlossen, den schweizerischen
Luftverkehrsgesellschaften eine bis 25. Oktober 2001 befristete
Sicherstellung für Dritthaftpflichtschäden am Boden, beschränkt auf die
Folgen von Krieg und Terror, zu gewähren. Dem Entscheid vorausgegangen war
die weltweite Kündigung der Verträge durch die Versicherungsgesellschaften
als Folge der Terroranschläge vom 11. September in den USA. Weil der
Versicherungsmarkt immer noch keine adäquaten Versicherungsprodukte
anbietet, hat das UVEK inzwischen die Sicherstellung durch den Bund um einen
Monat verlängert. Die Deckung umfasst Beträge ab jenen 50 Millionen Dollar,
welche die Versicherungen noch garantieren, bis maximal 2 Milliarden Dollar.

Die interessierten schweizerischen Luftverkehrsgesellschaften können beim
Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) um eine bis 24. November 2001 befristete
Sicherstellung nachsuchen. Sie verpflichten sich, dem Bund eine Prämie im
gleichen Umfang zu bezahlen, wie sie die Versicherer vor der Kündigung der
Verträge erhoben hatten. Die Fluggesellschaften müssen sich aber weiter
bemühen, mit den Privatversicherern eine von der Bundeshilfe unabhängige
neue Lösung zu finden.

Bern, 1. November 2001

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: Daniel Ruhier, Leiter Prozess Luftverkehrsbetriebe (BAZL),
Telefon 031 325 91 40

Texte français au verso