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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Eröffnung der Vernehmlassung zum Vorentwurf für ein Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften


Pressemitteilung
26.10.01

Eröffnung der Vernehmlassung zum Vorentwurf für ein Bundesgesetz über die
Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern ermächtigt, die
Vernehmlassung zum Vorentwurf für ein  Bundesgesetz über die Landessprachen
und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz SpG)
durchzuführen, der von der Paritätischen Arbeitsgruppe Sprachengesetz Bund
und Kantone vorgeschlagen wurde. Grundsätzlich verfolgt das Sprachengesetz
zwei Ziele: Einerseits geht es um die Erhaltung und Förderung der
Viersprachigkeit unseres Landes als Wesensmerkmal der schweizerischen
Eidgenossenschaft und andererseits um die Förderung der Mehrsprachigkeit der
Individuen in den Landessprachen mit verständigungspolitischer Zielsetzung.

Mit den in der Bundesverfassung verankerten Grundsätzen der schweizerischen
Sprachenpolitik sowie durch zahlreiche parlamentarische Vorstösse wurde der
sprachpolitische Auftrag an Bund und Kantone neu definiert. Sowohl Art. 70
der Bundesverfassung wie auch die erwähnten parlamentarischen Vorstösse
verlangen ein grösseres sprachpolitisches Engagement von Bund und Kantonen.

Der  Gesetzesvorentwurf ist das Ergebnis einer breiten, sorgfältigen Arbeit
mit Berücksichtigung des gesamten sprachpolitischen Auftrags und unter
Einbezug möglichst aller Beteiligten. Die Vorbereitung erfolgte insbesondere
durch Kooperation des Bundes mit den Kantonen und ihren Institutionen. Als
Resultat legt die Paritätische Arbeitsgruppe Sprachengesetz Bund und
Kantone, die von alt Ständerat Andreas Iten geleitet wurde, ein umfassendes
Massnahmenpaket zur Stellungnahme vor. Im Vordergrund stehen verschiedene
Massnahmen zur Förderung der Sprachkompetenz in den Landessprachen, die
Förderung des Austauschs von Lernenden und Lehrenden auf allen
Bildungsstufen, die Schaffung eines Kompetenzzentrums für Mehrsprachigkeit
und die Unterstützung von verständigungspolitischen Massnahmen Dritter. Die
Förderungsmassnahmen zugunsten des Rätoromanischen und des Italienischen in
den Kantonen Graubünden und Tessin sowie die Unterstützung der
mehrsprachigen Kantone durch den Bund werden auch ins neue Sprachengesetz
integriert.

Die Vernehmlassung wird bei den Kantonen, der Schweizerischen Konferenz der
Kantonalen Erziehungsdirektoren, der ch Stiftung, den politischen Parteien,
den Organisationen und Institutionen sowie weiteren interessierten Kreisen
durchgeführt. Sie dauert bis zum 31. Januar 2002. Ein Gesetzentwurf wird
erst in einer späteren Phase unter Berücksichtigung der
Vernehmlassungsergebnisse vorgelegt.

Eidgenössisches Departement des Innern

Presse- und Informationsdienst

Auskunft:

-          Marimée Montalbetti, Chefin der Sektion Kultur und Gesellschaft
im Bundesamt für Kultur, Tel. 031 324 98 23

-          Constantin Pitsch, Dienst für Sprach- und Kulturgemeinschaften im
Bundesamt für Kultur, Tel. 031 322 92 87

Beilagen:

-          Gesetzesentwurf

-          Erläuterungen