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Staatsvertrag Schweiz-Deutschland: Gutachten stützt Haltung des Bundesrates

MEDIENMITTEILUNG

Staatsvertrag Schweiz-Deutschland: Gutachten stützt Haltung des Bundesrates

Im Rahmen der Abklärungen zum Verhältnis zwischen dem Staatsvertrag
Schweiz-Deutschland über den Luftverkehr und den sektoriellen Abkommen
Schweiz-EG hatte der Bundesrat im Sommer den Auftrag erteilt, die rechtliche
Lage durch ein Gutachten überprüfen zu lassen. Pablo Mendes de Leon,
Direktor des internationalen Instituts für Luft- und Raumfahrtrecht an der
Universität Leiden (Holland), hat in diesem Gutachten eine Reihe von Fragen
zum internationalen wie auch zum EG-Recht beantwortet und gewichtet.
Zusammenfassend rät er der Schweiz, den Vertrag mit den am 23. April 2001 in
Berlin festgelegten Eckwerten abzuschliessen und sich nicht auf ein
Rechtsverfahren mit Deutschland einzulassen. Das Gutachten stützt somit die
Haltung, die der Bundesrat eingenommen hat.

Den Staatsvertrag haben Repräsentanten der Schweiz und Deutschlands am 18.
Oktober 2001 unterzeichnet. Damit er bis Februar 2005 vollumfänglich seine
Wirkung entfalten kann, bedarf er der Ratifikation durch die beiden Länder.
In der Schweiz liegt dies in der Kompetenz der Eidgenössischen Räte. Gestern
Montag hat die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates
als erstes parlamentarisches Gremium die Beratung über den Staatsvertrag
aufgenommen. Die Behandlung in den beiden Kammern ist für kommendes Jahr
vorgesehen.

Bern, 30. Oktober 2001

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: Max Schulthess, Fachjurist Infrastruktur und Planung,
Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), Telefon 031 325 91 06

Beilage: Zusammenfassung des Gutachtens