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Keine Expansion der Ostschweizer Privatfernsehen

MEDIENMITTEILUNG

Keine Expansion der Ostschweizer Privatfernsehen

Das UVEK lehnt die jüngsten Erweiterungsgesuche von TeleOstschweiz, Tele Top
und Schaffhauser Fernsehen im Wesentlichen ab und setzt damit auf eine
Konsolidierung der bestehenden Fernsehlandschaft in der Ostschweiz.

Mit dem Entscheid des Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr,
Energie und Kommunikation (UVEK) kommt nur TeleOstschweiz (TVO) in den
Genuss einer Gebietserweiterung. Das Programm aus St.Gallen ist - mit der
Ausdehnung auf die Linthebene - nun entsprechend dem Wunsch der St.Galler
Regierung im ganzen Kanton St.Gallen empfangbar. Die übrigen Gesuche, die
auf eine markante Expansion der Versorgungsgebiete abzielten, lehnt das UVEK
ab und bestätigt damit die Entscheide vom April 2000. Damals hatte das
Departement u.a. dem St. Galler TeleOstschweiz gestattet, sein Programm in
der Region Wil/SG, in Teilen des Kantons Thurgau sowie im Rheintal bis
Sargans zu verbreiten, während es der TV-Station Tele Top aus Frauenfeld
erlaubte, bis nach St. Gallen vorzustossen.

Heute setzt das UVEK auf Konsolidierung der bestehenden Fernsehlandschaft:
Mit den Entscheiden vom April 2000 seien die Verhältnisse in der Ostschweiz
sinnvoll und den Marktverhältnissen entsprechend geordnet worden. Bei einer
zusätzlichen Überlappung der einzelnen Versorgungsgebiete sei ein echter
Wettbewerb wegen der beschränkten wirtschaftlichen Ressourcen der Region
nicht mehr möglich. Ein ruinöser Verdrängungskampf sei jedoch im Interesse
der Medienvielfalt unerwünscht. Die Entscheide im Einzelnen:

? TeleOstschweiz (St. Gallen): Das Gesuch um Ausdehnung des
Versorgungsgebietes auf den gesamten Kanton Thurgau und die Region
Winterthur wird abgewiesen. Dagegen stimmt das UVEK der Expansion in die
Linthebene (St. Galler Bezirke Gaster und See) zu. Damit ist nun
TeleOstschweiz im ganzen Kanton St. Gallen empfangbar.

? Tele Top (Frauenfeld): Auf Ablehnung des UVEK stösst die Absicht von Tele
Top, das Programm in Zukunft auf dem gesamten Gebiet des Kantons Zürich
sowie im Rheintal bis Sargans zu verbreiten.

? Schaffhauser Fernsehen (Schaffhausen): Ebenfalls abgewiesen wird das
Begehren des Schaffhauser Fernsehens um Ausdehnung des Sendegebiets auf die
Region Winterthur sowie auf die Kantone Thurgau und St. Gallen.

Unter www.bakom.ch (Rubrik Radio und Fernsehen; Konzessionen) finden Sie die
Karten der Konzessionsgebiete.

Bern, 29. Oktober 2001

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: René Wehrlin, Bundesamt für Kommunikation, Abteilung Radio und
Fernsehen, Tel. 032 / 327 55 96; email: Rene.Wehrlin@bakom.admin.ch