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Bund hilft Genf beim Schutz von ausländischen Vertretungen und internationalen Organisationen

Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, dem Gesuch der Genfer Regierung um Unterstützung durch 50 Angehörige des FWK bei den Sicherheitsmassnahmen zugunsten ausländischer diplomatischer Vertretungen und internationaler Organisationen nachzukommen. Bis Mitte November stehen dem Kanton Genf zur Entlastung seiner Polizeikräfte ab sofort 30 und ab 1. November 50 FWK-Angehörige zur Verfügung.

Sein Hilfegesuch vom 12. Oktober 2001 begründete der Genfer Regierungsrat damit, dass der Kantonspolizei zu wenig eigene Mittel zur Verfügung stünden, um das vom Bund angeordnete umfangreiche Sicherheitsdispositiv zum Schutze der ausländischen diplomatischen Vertretungen und internationalen Vertretungen über längere Zeit aufrechtzuerhalten.

Aufgrund der völkerrechtlichen Schutzverpflichtungen der Schweiz und unter Berücksichtigung der personellen und aufgabenmässigen Situation der Genfer Polizeikräfte erachtet es der Bundesrat als gerechtfertigt, dem Hilfeersuchen nachzukommen, um die Sicherheit der zahlreichen ausländischen Vertretungen und internationalen Organisationen in Genf weiterhin zu gewährleisten.

Aufgrund der Terroranschläge in New York und Washington hatte der Bundessicherheitsdienst die Sicherheitsmassnahmen für sämtliche diplomatischen Vertretungen der USA in der Schweiz erhöht und bei Beginn der Militärschläge gegen Afghanistan noch verschärft. Weitere Länder waren in der Folge in das Sicherheitsdispositiv einbezogen worden. Die Schutzvorkehrungen sind schwergewichtig durch die Polizeikorps des Kantons Genf und der Stadt Bern zu vollziehen.

Bern, 24. Oktober 2001

Weitere Auskünfte:

Danièle Bersier, Bundesamt für Polizei: 031/323 13 10