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Ausländerkontingente bis zum Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens mit der EU erneuert

Der Bundesrat legt die Ausländerregelung 2001/2002 fest

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Höchstzahlen für ausländische Arbeitskräfte erneuert. Sie gelten ab 1. November 2001 für ein weiteres Kontingentsjahr, verfallen aber spätestens mit Inkrafttreten des Bilateralen Abkommens mit der EU.

Der Bundesrat hat die Höchstzahlen für erwerbstätige Jahresaufenthalter von 22'000 auf 19'000 reduziert. Die Kontingente für Kurzaufenthalter (24'000) und Saisonniers (88'000) bleiben unverändert. Die Höchstzahlen für Kurzaufenthalter und Jahresaufenthalter wurden im Frühjahr 2001 wegen des ausserordentlich starken Bedarfs an Arbeitskräften vorübergehend erhöht.

Angesichts der etwas unsicheren Beschäftigungsentwicklung werden die Kantone zu einer zurückhaltenden Zulassungspraxis aufgerufen. Der Bundesrat erwartet von ihnen eine ausgewogene, vorausschauende Bewirtschaftung der Kontingente. Erstmalige Bewilligungen, namentlich für Arbeitskräfte aus Nicht-EU/EFTA-Staaten, sind wie bisher auf gut qualifizierte Personen zu beschränken. Weil das Inkrafttreten des Abkommens mit der EU über den freien Personenverkehr zur Zeit noch nicht fest steht, muss sich die Planung auf das ganze Kontingentsjahr ausrichten.

Änderungen erst bei Inkrafttreten des Bilateralen Abkommens

Die aktuelle Ausländerregelung gilt bis zum Inkrafttreten des Bilateralen Abkom-mens. Ab diesem Zeitpunkt wird diese Verordnung ersetzt durch

· die Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs, VEP, für EU-Angehörige sowie

· die revidierte BVO-Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer für Angehörige von Drittstaaten.

Der Bundesrat hat diese beiden Verordnungen bereits am 23. Mai dieses Jahres verabschiedet.

 

Bern, 24. Oktober 2001

Weitere Auskünfte:

Kurt Rohner, Bundesamt für Ausländerfragen, Telefon 031/322 28 88