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Schweiz unterstützt internationale Sicherungsrechte für bewegliche Ausrüstung

MEDIENMITTEILUNG

Schweiz unterstützt internationale Sicherungsrechte für bewegliche
Ausrüstung

Der Bundesrat hat heute entschieden, dass eine Delegation aus der Schweiz an
der Diplomatenkonferenz vom 29. Oktober bis 16. November 2001 in Kapstadt
(Südafrika) über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung
teilnehmen wird. Dabei sollen eine Konvention und ein Protokoll über
Luftfahrtausrüstung verabschiedet werden.

Die Konvention und das entsprechende Protokoll sollen die internationale
Rechtsgrundlage schaffen, um die Bildung, Rangordnung und Umsetzung solcher
Sicherungsrechte zu definieren. Aber auch die erworbenen Rechte von
Verkäufern und Teilhabern an wertvollen Bestandteilen sollen geregelt
werden. Bei den erwähnten Bestandteilen handelt es sich primär um Hüllen von
Luftfahrzeugen, Triebwerke und Helikopter.

Die Schweizer Delegation wird sowohl die Konvention als auch das Protokoll
unterstützen. Sie betrachtet die beiden Papiere als nicht nur von Bedeutung
für die Luftverkehrsgesellschaften, sondern auch für die in der Finanzierung
von Luftfahrzeugen aktiven Bankinstitute und die Schweizer Hersteller von
Luftfahrzeugen. Die Delegation steht unter der Leitung von Laurent Noël,
wissenschaftlicher Adjunkt im Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)

Bern, 24 Oktober 2001

UVEK         Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie,
Kommunikation

Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: Laurent Noël, Bundesamt für Zivilluftfahrt, Telefon 031 325 90 98