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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Die Abstimmung über die UNO-Beitrittsinitiative findet am 3. März 2002 statt; Die Abstimmung über die UNO-Beitrittsinitiative findet am 3. März 2002 statt;

Bern, 24. Oktober 2001

Pressemitteilung

Die Abstimmung über die UNO-Beitrittsinitiative findet am 3. März 2002
statt;
der Bundesrat veröffentlicht den Text des Beitrittsgesuchs mit
Neutralitätserklärung

An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat beschlossen, die
Volksabstimmung über die Volksinitiative "Für den Beitritt der Schweiz zur
Organisation der Vereinten Nationen (UNO)" am 3. März 2002 durchzuführen.
Die Initiative wurde am 6. März 2000 eingereicht.

Gleichzeitig hat der Bundesrat den Text des Gesuchs für den Beitritt zur UNO
verabschiedet. Dieses Gesuch enthält auch die Neutralitätserklärung, welche
der Vorsteher des Eidgenössischen Departementes für auswärtige
Angelegenheiten, Bundesrat Joseph Deiss, anlässlich der Debatte in National-
und Ständerat angekündigt hat. Mit der heutigen Veröffentlichung des
Beitrittsgesuchs will der Bundesrat sicherstellen, dass bereits heute die
Grundlagen bekannt sind, die den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern einen
Entscheid über den Beitritt zu den Vereinten Nationen ermöglichen sollen.

Der verabschiedete Text soll nach Annahme der UNO-Initiative durch Volk und
Stände beim UNO-Generalsekretär eingereicht werden.

 EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
 FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

Beilage: Text des Beitrittsgesuchs mit Neutralitätserklärung in
Originalsprache französisch und Übersetzungen (deutsch und italienisch)
 Text des Gesuchs zum Beitritt der Schweiz zur UNO mit
Neutralitätserklärung: Deutsche Übersetzung der französischen
Originalfassung
Vorgesehenes Schreiben im Falle einer Zustimmung von Volk und Ständen im
Rahmen der Abstimmung vom 3. März 2002 über die UNO - Beitrittsinitiative
__________________________________________________________________________

D E R   S C H W E I Z E R I S C H E   B U N D E S R A T
an
Seine Exzellenz
Herrn Kofi Annan
Generalsekretär der Vereinten Nationen
Herr Generalsekretär
Wir haben die Ehre, um die Aufnahme der Schweiz in die Organisation der
Vereinten Nationen (UNO) zu ersuchen. Volk und Stände haben den Bundesrat
mit Entscheid vom x.xx.2002 zu diesem Schritt ermächtigt. Wir bitten Sie,
das Gesuch dem UNO-Sicherheitsrat und der UNO-Generalversammlung zu
unterbreiten.
Gemäss der Bundesverfassung hat die Schweizerische Eidgenossenschaft die
Freiheit und Rechte des Volkes zu schützen, die Unabhängigkeit und
Sicherheit des Landes zu wahren und sich für eine friedliche und gerechte
internationale Ordnung einzusetzen. Die Bundesversammlung und der Bundesrat
haben die zur Wahrung der Neutralität des Landes erforderlichen Massnahmen
zu treffen. Die Schweiz ist ein neutraler Staat, dessen Status im
Völkerrecht verankert ist. Für die UNO ist die Neutralität eines
Mitgliedstaates mit den Verpflichtungen der UNO-Charta vereinbar und stellt
einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der UNO dar.
Die Schweiz bleibt auch als Mitglied der Organisation der Vereinten Nationen
neutral.
Gestützt auf diese Ausführungen haben wir die Ehre, im Namen der
Schweizerischen Eidgenossenschaft zu erklären, dass die Schweizerische
Eidgenossenschaft die Verpflichtungen der Charta der Vereinten Nationen
anerkennt und willens ist, diese Verpflichtungen zu erfüllen.
Wir versichern Sie, Herr Generalsekretär, des Ausdrucks unserer vorzüglichen
Hochachtung.

Bern, den  Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
 Der Bundespräsident
 Die Bundeskanzlerin