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Klimaänderungen: Schlussvereinbarungen zum Protokoll von Kyoto

MEDIENMITTEILUNG

Weltklimakonferenz in Marrakesch vom 29. Oktober bis 9. November

Klimaänderungen: Schlussvereinbarung zum Protokoll
von Kyoto

Die am kommenden Montag in Marrakesch beginnende Weltklimakonferenz sollte
die Verhandlungen über die Umsetzung des Protokolls von Kyoto endlich zum
Erfolg führen. Drei Monate nach der in Bonn erzielten politischen Einigung
bedarf es noch der genauen Festlegung in den Bereichen Sanktionen, Handel
mit Emissionsrechten und Nutzung der Kohlenstoffsenken. Bundespräsident
Moritz Leuenberger wird nach Marrakesch reisen und für eine signifikante
Reduktion der CO2-Emissionen plädieren.

Das 1997 verabschiedete Protokoll von Kyoto legt für jedes Industrieland
einen Zielwert für
die Reduktion der hauptsächlich für die Klimaänderungen verantwortlichen
Treibhausgase fest (-8% für die Schweiz). Es legt auch die Bedingungen fest,
mit denen diese Reduktionen erzielt werden können (siehe Kasten). Nach
Abschluss der Verhandlungen haben die Industrieländer mit der konkreten
Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen zu beginnen.

In Marrakesch sind noch drei wichtige Punkte endgültig zu regeln:

? Sanktionen: Welche Art von Sanktionen soll denjenigen Ländern auferlegt
werden, die ihre Emissionen nicht gemäss den vom Protokoll festgelegten
Zielwerten reduzieren? Diese Frage ist von entscheidender Bedeutung, hängen
doch Gewicht und Wirksamkeit des Protokolls im Kampf gegen die
CO2-Emissionen davon ab, ob seine Umsetzung zwingend sein wird oder nicht.
Die Schweiz wünscht eine zwingende Regelung.

? Handel mit Emissionsrechten: Dieser wird im Grundsatz akzeptiert, doch
sind die Modalitäten noch festzulegen. Die Schweiz vertritt den Standpunkt,
dass die Reduktion der Treibhausgasemissionen hauptsächlich von jedem
einzelnen Land auf nationaler Ebene vorzunehmen ist. Die Investitionen,
welche die Industrieländer in den Entwicklungsländern zur Reduktion der
Treibhausgase getätigt haben, sollen jedoch angerechnet werden können. Die
Schweiz will das Ende der Verhandlungen von Marrakesch abwarten, um im
Rahmen des CO2-Gesetzes zu bestimmen, unter welchen Bedingungen sich der
Handel mit Emissionsrechten realisieren lässt.

? Nutzung der Kohlenstoffsenken: Das Protokoll von Kyoto sieht vor, dass die
Länder die in der Biomasse - insbesondere in den Wäldern und in der
Landwirtschaft - gebundenen CO2-Mengenanrechnen können. Nach Meinung der
Schweiz dürfen Kohlenstoffsenken nur angerechnet werden, wenn sie
tatsächlich dazu beitragen, zusätzliche CO2-Mengen zu binden. Dies ist bei
Wäldern im Wachstum und mit nachhaltiger Bewirtschaftung der Fall. Die
Anrechnung von Kohlenstoffsenken enthebt die Vertragsstaaten nicht der
Pflicht, Massnahmen zur Reduktion der Emissionen an ihrer Quelle zu
ergreifen.

 Anwesenheit Moritz Leuenbergers in Marrakesch
 Bundespräsident Moritz Leuenberger wird am 7. November nach Marrakesch
reisen. Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr,
Energie und Kommunikation (UVEK) wird sich für eine Umsetzung des Protokolls
einsetzen, das weltweit zu einer konkreten Reduktion der CO2-Emissionen
führen soll. Auf nationaler Ebene verfolgt die Schweiz mit dem CO2-Gesetz
und mit dem Programm "EnergieSchweiz" bereits aktiv eine Politik zur
Reduktion der Treibhausgase. Dank dieser Instrumente zählt die Schweiz zu
den Ländern, die im Kampf gegen die Treibhausgasemissionen eine
Vorreiterrolle innehaben.

Bern, 24. Oktober 2001

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Presse- und Informationsdienst

 Wirtschaftliche Instrumente und Kohlenstoffsenken

 Neben den Reduktionsmassnahmen, die im Inland durchgeführt werden, stehen
den Industrieländern noch weitere Mittel zur Verfügung:

? Drei wirtschaftliche Instrumente: die gemeinsame Umsetzung (Projekte
zwischen zwei Industrieländern zum Klimaschutz); ein Mechanismus zur
Förderung einer "sauberen" Entwicklung (Projekte zur nachhaltigen
Entwicklung, die von den Industrieländern in den Entwicklungsländern
finanziert werden); der Handel mit Emissionsrechten (zwischen
Industrieländern).

? Kohlenstoffsenken: Die in der Biomasse, insbesondere in den Wäldern und in
der Landwirtschaft, gebundenen CO2-Mengen können zur Erreichung der
Reduktionsziele ebenfalls angerechnet werden. Doch ist diese
Bindungskapazität der Kohlenstoffsenken nicht unbegrenzt und hängt in
entscheidendem Masse von der Bewirtschaftungsart ab. Intensiv
bewirtschaftete Wälder geben mehr CO2 ab, als sie aufnehmen können. Die
CO2-Bilanz ist ausgeglichen, wenn der Wald nachhaltig bewirtschaftet wird,
das heisst wenn nicht mehr Holz genutzt wird als nachwächst. Sie ist
positiv, wenn sich der Wald im Wachstum befindet.

?

 Auskünfte :

? Pressedienst UVEK, Tel. 031 322 55 11

? Herr Philippe Roch,  Direktor Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
(BUWAL), Tel. 031 322 93 22 oder Natel 079 277 51 88

? Herr Beat Nobs, Botschafter, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
(BUWAL), Natel 079 687 11 68

 Internet:
? Die Inventare der Treibhausgasemissionen in der Schweiz können eingesehen
werden unter: http://www.buwal.ch/klima/d/inventare.htm.
? Eine Datenbank zu den Treibhausgasemissionen der Industrieländer ist
zugänglich unter: http://ghg.unfccc.int
? Vgl. auch die Website der zwischenstaatlichen Expertengruppe zu den
Klimaänderungen: http://www.ipcc.ch