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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Finanzierung neue Fluggeselolschaft BR gibt grünes Licht


Finanzierung der neuen Fluggesellschaft: Bundesrat gibt grünes Licht

Der Bundesrat hat beschlossen, den Aufbau der neuen schweizerischen
Fluggesellschaft mit bedeutenden finanziellen Beiträgen zu ermöglichen. Dies
im Interesse der Anbindung der Schweiz an das interkontinentale Flugnetz und
zur Abwendung gravierender volkswirtschaftlicher und sozialer Schäden, sowie
in Kenntnis der bestehenden Risiken. Nachdem sich auch die Grossbanken und
die übrige Wirtschaft mit einer klaren Mehrheit beteiligen, haben die
Landesregierung und die Finanzdelegation der Eidg. Räte zwei
Kreditbeschlüsse genehmigt: Die Überbrückungsfinanzierung des reduzierten
Langstreckenprogramms der Swissair im Winterflugplan 2001/2002 mit einem
Ergänzungsdarlehen von maximal 1 Milliarde Franken sowie die subsidiäre
Beteiligung an der Erhöhung des Aktienkapitals mit 600 Mio Franken (22%).
Die Beteiligung am Kapital ist nach einer Startphase von wenigen Jahren
abzubauen. Der Entscheid basiert auf der Arbeitsformel von bis zu 26/26/82,
wobei Anpassungen am Modell vorbehalten bleiben. Zudem erwartet der
Bundesrat rasche Transparenz bezüglich allfälliger Allianzbildungen.

Seit der Zuspitzung der Swissairkrise nach den Anschlägen vom 11. September
2001 hat der Bundesrat eine Reihe von wegweisenden Entscheiden getroffen und
die Koordinationsfunktion im Hinblick auf eine von Grossbanken, übriger
Privatwirtschaft und öffentlicher Hand gemeinsam getragene Lösung
übernommen. So die Finanzierung eines reduzierten Flugbetriebs bis am 28.
Oktober und die Einsetzung der Task Force "Luftbrücke" unter der Leitung des
Bundes. Das Überbrückungsdarlehen von 450 Mio Franken für den
Swissair-Flugbetrieb auf den wichtigsten Langstrecken war eine zentrale
Voraussetzung für die Entwicklung von Lösungen ohne fortdauernden
schadensbildenden Stillstand der Flotte.

Finanzierungsbedarf und Finanzierung

Der gesamte zusätzliche Finanzierungsbedarf im Hinblick auf die Schaffung
der neuen schweizerischen Fluggesellschaft beträgt nach heutigem Planungssta
nd rund 4,24 Mrd. Franken. Davon betreffen 1,5 Mrd. Franken nicht direkt die
neue Gesellschaft: die vom Bund mit 1 Mrd. Franken getragene
Überbruckungsfinanzierung des reduzierten Flugbetriebs auf den Lang- und
gewissen Mittelstrecken durch die Swissair bis Ende der
Winterflugplanperiode sowie geschätzte 0,5 Mrd. Franken für die
Konsolidierung der bertriebsnotwendigen Funktionen der flugnahen Betriebe,
die auf anderem Wege zu sichern sind (u.a. mit Restrukturierungen, mit
Krediten der Banken, mit Beiträgen von Flughafengesellschaften und Kantonen
oder teilweise mit Verkäufen). Davon zu unterscheiden ist das Aktienkapital
der neuen Gesellschaft: Ausgangspunkt ist das bestehende Eigenkapital der
Crossair von 300 Mio. Franken per Ende Jahr, wovon ein Anteil im Betrag von
260 Mio von den Grossbanken übernommen wurde. Der verbleibende
Finanzierungsbedarf von 2,74 Mrd. Franken betrifft die Erhöhung des
Eigenkapitals. Darin eingeschlossen sind 0,94 Mrd. Aufbau- und
Transformationskosten, die für die Anfangsverluste und für die Etablierung
der neuen Gesellschaft nötig sind. Die Kapitalerhöhung von 2,74 Mrd. Franken
wird von folgenden Investoren getragen: Privatwirtschaft (inkl. 350 Mio.
Franken der beiden Grossbanken): 1,69 Mrd. Franken; Bund: 600 Mio. Franken;
Kantone: 400 Mio. Franken (wovon 300 Mio. Franken durch den Kanton Zürich)
sowie die Stadt Zürich mit 50 Mio Franken. Mit der breit abgestützt und
massgeblich von privaten Investoren getragenen Finanzierung ist eine
wesentliche Voraussetzung für die Bundesbeteiligung erfüllt.

Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der Crossair arbeiten bis Ende November
einen detaillierten Businessplan auf der Basis des Szenarios bis zu 26/26/82
aus, der den finanziellen Rahmen einhält und unter anderem auch die
Allianzfrage vertieft.

Vernetzung und Wertschöpfung erhalten - wirtschaftlichen und sozialen
Schaden abwenden

Die getroffenen Entscheide sind von grosser Tragweite: Zum einen hat der
Bundesrat trotz nach wie vor angespannter Finanzlage in erheblichem Umfang
ausserordentliche Darlehen gewährt und Investitionen getätigt. Diesen aus
einer finanzpolitischen Gesamtschau heraus einmaligen Mitteleinsatz
begründet der Bundesrat mit dem Erhalt von Standortvorteilen und der
Abwendung gravierender volkswirtschaftlicher Nachteile. Ein Nicht-Entscheid
hätte die sofortige, ungeordnete Stilllegung des Langstrecken-Flugbetriebs
der Swissair zur Folge gehabt. Nebst den unmittelbar daraus erwachsenden
Schäden wären auch längerfristige Landesinteressen tangiert worden. Nebst
dem Erhalt der Anbindung der Schweiz an das interkontinentale Flugnetz ging
es dem Bundesrat und den privaten Investoren insbesondere um die Sicherung
von Tausenden von  Arbeitsplätzen, um die Standortattraktivität sowie um
Wirtschaftsstrukturen und Wertschöpfungsketten, die über das eigentliche
Fluggeschäft und über die flugnahen Bereiche hinaus gehen. Auch wenn der
Erfolg der neuen schweizerischen Luftfahrtgesellschaft nicht gesichert ist
und zudem beträchtliche Risiken bestehen, begründet der Bundesrat seine
Entscheide mit der Vermeidung noch folgenschwererer volks- und
gesamtwirtschaftlicher Schäden sowie mit übergeordneten Landesinteressen.
Die schweizerischen Luftverkehrsunternehmen einschliesslich der Flughäfen
sind zudem wichtigste Instrumente zur Umsetzung der Luftverkehrspolitik. Sie
tragen massgeblich zur wirtschaftlichen Wertschöpfung des Landes bei.

Verpflichtungskredite des Bundes

Beide Kreditbeschlüsse des Bundes wurden unmittelbar nach der
Bundesratssitzung von der Finanzdelegation der Eidg. Räte genehmigt.
? Für die Finanzierung des reduzierten Flugbetriebs bis Ende Winterflugplan
2001/2002 wurde mit gewöhnlichem Vorschuss ein Verpflichtungskredit im
Maximalbetrag von 1 Mrd. Franken (in Form eines Ergänzugsdarlehens zu den am
3. Oktober 2001 gewährten 450 Mio) beschlossen. Das Betriebsdarlehen wurde
somit im Rahmen des Maximalbetrags gesamthaft beschlossen und kann unter
einer strengen Überwachung von Liquidität und Verwendung durch die Eidg.
Finanzkontrolle tranchenweise ausbezahlt werden. Dieses Vorgehen hat sich
beim Überbrückungskredit von 450 Millionen Franken bewährt. Die Freigabe des
noch im laufenden Jahr benötigten Zahlungskredites (600 Mio. Franken, nicht
zu verwechseln mit den ebenfalls 600 Mio. Franken Kapitalbeteiligung) wurde
ebenfalls im Dringlichkeitsverfahren beschlossen. Nächstes Jahr
freizugebende Tranchen sind für das Budget 2002 nachzumelden.
? Für die Beteiligung des Bundes an der Rekapitalisierung der neuen
Fluggesellschaft wurde ebenfalls ein Verpflichtungskredit im Gesamtbetrag
von 600 Mio. Franken gesprochen. Dies erlaubt je nach Vorgehen die
Finanzierung der Kapitalerhöhung sowohl in einem als auch in mehreren
Schritten.
Das Eidg. Finanzdepartement (EFD) und das Departement für Umwelt, Verkehr,
Energie und Kommunikation (UVEK) wurden mit der Ausarbeitung einer Botschaft
im Hinblick auf die Sondersession beauftragt.

Nach Güterabwägung: Grundsatzentscheid für Langstreckennetz

Ausgangslage für mehrfache Diskussionen im Bundesrat und in
Delegationsgesprächen waren die drei von der Task Force und der
Crossair-Arbeitsgruppe präsentierten Modelle. In der Abwägung zwischen dem
Standortinteresse an der Flugnetz-Anbindung und möglichst tiefen
volkswirtschaftlichen Schäden einerseits und dem Risiko für einen
bedeutenden Einsatz öffentlicher Gelder andererseits, hat sich der Bundesrat
im Grundsatz für die Weiterführung eines redimensionierten, aber
leistungsfähigen Langstreckennetzes auf der Modellbasis von bis zu 26/26/82
(vgl. Faktenblatt) ausgesprochen.

Die vom Bundesrat verfolgte Strategie war von Anfang an an Bedingungen,
insbesondere an eine angemessene Verteilung der Verpflichtungen gebunden.
Die Sozialpläne sind durch die Sozialpartner unter Einbezug der beiden
Grossbanken, flankiert von Massnahmen des Bundes und der Standortkantone zu
finanzieren. Ferner sind, im Einvernehmen mit dem Sachwalter, die
entsprechenden Einnahmen für die Finanzierung des Flugbetriebs und nicht zur
Abdeckung von Gläubigerinteressen zu verwenden.

Kommunikation EFD,  Bern, 22. Oktober 2001