Änderung des Verwaltungsreglementes der Armee: Freie Verfügung über die Truppenkasse
3003 Bern, 24. Oktober 2001
Medienmitteilung
Änderung des Verwaltungsreglementes der Armee: Freie Verfügung über die
Truppenkasse
Die Truppenkommandanten der Schweizer Armee können vom 1. Januar 2002 an
frei über die Verwendung der Truppenkasse entscheiden, sofern die Ausgaben
im dienstlichen Interesse liegen. Der Bundesrat hat am Mittwoch einer
entsprechenden Änderung der Verordnung über die Verwaltung der Armee
zugestimmt. Gleichzeitig werden die Entschädigungen für Pensionsverpflegung
und Hotelübernachtungen leicht angehoben.
EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG, BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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