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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Abschlussanlass Interlaken Prozess


EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

Bern, 22. Oktober 2001

EMBARGO: 18:30 Uhr

Pressemitteilung

Abschlussanlass Interlaken Prozess

Die Schweiz legt am 22. Oktober 2001 dem Sicherheitsrat der Vereinten
Nationen ein praktisches Handbuch über die Erarbeitung und Durchsetzung
gezielter finanzieller Sanktionen vor. Das Dokument besteht aus zwei Teilen:
der eine richtet sich an den Sicherheitsrat, dem Textmodule für die
Erarbeitung von Resolutionen zur Auferlegung gezielter finanzieller
Sanktionen vorgeschlagen werden, der andere ist dafür bestimmt, den Staaten
bei der Durchsetzung derartiger Sanktionen Hilfe zu leisten.

Die Initiative der Schweiz ist Teil der von der internationalen Gemeinschaft
geführten umfangreichen Diskussion über die Art und Weise, in der Sanktionen
wirksamer gestaltet werden könnten (nämlich indem die Eliten ins Visier
genommen werden), während die unerwünschten Auswirkungen bestimmter
Sanktionstypen auf die Zivilbevölkerung gleichzeitig gemindert werden
sollten. Die Initiative ist eines der konkreten Ergebnisse des Prozesses von
Interlaken über gezielte finanzielle Sanktionen, die von der Schweiz im
Jahre 1998 lanciert wurde.

Im Verlaufe der vergangenen sechs Jahre sind Sanktionen zu einem wichtigen
Instrument in den Händen des Sicherheitsrats geworden, und die Anzahl der
Regimes, denen Sanktionen auferlegt worden sind, hat eine bedeutsame Zunahme
erfahren. Als Nichtmitglied der Vereinten Nationen greift die Schweiz die
vom Sicherheitsrat beschlossenen Sanktionen auf autonomer Basis auf.

Seit einigen Jahren hinterfragt die internationale Gemeinschaft die
Wirksamkeit von Sanktionen und versucht, diese gezielter einzusetzen
(finanzielle Sanktionen, Waffenembargos, Einschränkungen im Reise- und
Visumsbereich). Während sich die Schweiz mit der Definition gezielter
Sanktionen finanzieller Natur befasst hat (Prozess von Interlaken), hat
Deutschland die Problematik von Waffenembargos und Einschränkungen im Reise-
und Visumsbereich untersucht (Prozess von Bonn/Berlin). Die Ergebnisse
dieser zwei Prozesse werden in New York von beiden Ländern gemeinsam
vorgelegt. Auf die Präsentation vor dem Sicherheitsrat folgt eine zweite
Präsentation in den Räumlichkeiten der deutschen Mission, die sich an ein
von der International Peace Academy ausgewähltes Publikum richtet.

Informationen: Ständige Beobachtungsmission der Schweiz bei den Vereinten
Nationen, (++1 212 286 1540)