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Aufhebung des koreanischen Importverbotes für Schweizer Rohmilchkäse

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 19.10.2001

Aufhebung des koreanischen Importverbotes für Schweizer Rohmilchkäse

Im April 2001 erliess Südkorea ein generelles Importverbot für
Produkte aus unpasteurisierter Milch. Davon betroffen waren auch die
Rohmilchkäse aus der Schweiz. Dank der Intervention der Schweizer
Behörden hat Südkorea das generelle Einfuhrverbot aufgehoben. In der
Folge können Schweizer Emmentaler, Gruyère, Sbrinz, Appenzeller,
Tilsiter und Freiburger Vacherin wieder nach Korea importiert werden.

Die Schweiz hat bei den zuständigen südkoreanischen Behörden umgehend
verlangt, dieses Importverbot aufzuheben. Dies mit der Begründung, die
Produktesicherheit bei Schweizer Rohmilchkäsen sei gleichwertig mit
derjenigen von Käsen aus pasteurisierter Milch. Das Importverbot für
diese Käse stelle damit ein ungerechtfertigtes Handelshemmnis dar und
würde die Verpflichtungen Südkoreas im Rahmen der WTO verletzen.
Gleichzeitig wurde den südkoreanischen Behörden ein Dossier über die
Schweizer Produktionsmethoden und deren Sicherheit zugestellt.

Auf Grund des Vorstosses der Schweizer Behörden hat  Südkorea seine
Haltung überprüft. Darauf gestützt hat Südkorea das generelle
südkoreanische Einfuhrverbot für Rohmilchkäse aufgehoben. Somit ist
der Import von Schweizer Emmentaler, Gruyère, Sbrinz, Appenzeller,
Tilsiter und Freiburger Vacherin nach Südkorea wieder möglich, dies
unter Einhaltung der übrigen Vorschriften.

Auskünfte:
Ariel Wyler, seco, Internationale Wirtschaftsbeziehungen, Tel. 031 324
08 07