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Bevölkerungsschutz für neue Herausforderungen gewappnet

3003 Bern, 19. Oktober 2001

Medienmitteilung

Bevölkerungsschutz für neue Herausforderungen gewappnet

Die Terroranschläge vom 11. September und die darauf folgenden Vorkommnisse
belegen es: Im letzten Jahrzehnt hat sich die Gefährdung der Schweiz
gewandelt. Nach dem Ende des Kalten Krieges rücken Katastrophen und Notlagen
ins Zentrum. Terrorismus gehört in diese Gefahrenkategorie. Das neue Konzept
Bevölkerungsschutz trägt diesem Wandel Rechnung.

Nach der positiv verlaufenen Vernehmlassung und der Verabschiedung durch den
Bundesrat gelangt das Reformprojekt nun ins Parlament. Das "Bundesgesetz
über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz" sollte somit plangemäss
2003 in Kraft treten können. Als Hauptpunkte der Reform lassen sich nennen:

· Ausrichtung des Bevölkerungsschutzes primär auf Katastrophen und Notlagen,
sekundär auf bewaffnete Konflikte: Katastrophen und Notlagen zeichnen sich
aus durch hohe Eintretenswahrscheinlichkeit und keine oder nur kurze
Vorwarnzeiten.

· Bevölkerungsschutz als ziviles Verbundsystem: Die Aufgabenzuordnung an die
Partnerorganisationen orientiert sich an deren Kernkompetenzen. Die Polizei,
die Feuerwehr, das Gesundheitswesen und die technischen Betriebe bilden die
eingespielten Ersteinsatzmittel. Der Zivilschutz ist das Mittel der zweiten
Staffel zur Erhöhung der Durchhaltefähigkeit.

· Modularer Aufbau und differenzierte Bereitschaft: Das komplexe und
dynamische Gefährdungsspektrum verlangt einen möglichst flexiblen Einsatz
der Mittel. Basierend auf den Ersteinsatzmitteln wird der Bevölkerungsschutz
je nach Art, Grösse und Ausmass des Ereignisses modular aufgebaut. Die
Einsatzbereitschaft kann durch die Behörden situationsgerecht erhöht werden.
Nicht zeitkritische Massnahmen werden in die sog. Aufwuchszeit verschoben.

· Klare Aufgaben- und Kostenteilung zwischen Bund und Kantonen: Die Kantone
sind für den Bereich der Katastrophen und Notlagen zuständig, beim Bund
verbleiben der bewaffnete Konflikt und bestimmte Katastrophen (z. B. erhöhte
Radioaktivität, Epidemien). Er wird zudem koordinative Aufgaben übernehmen.
Entsprechend den Kompetenzabgrenzungen wird auch die Kostenteilung vollzogen
(Zuständigkeitsfinanzierung statt Beitragsfinanzierung).

· Personelles: Verbundsystem, Regionalisierung und Neuausrichtung erlauben
einen Bestandesabbau bei den Milizorganisationen Feuerwehr und Zivilschutz.
Die neu gemeinsam durchgeführte Rekrutierung von Armee- und
Zivilschutzangehörigen, die in einer Übergangslösung bereits 2002 anläuft,
ergibt eine optimierte Zuteilung. Die Armee hat dabei weiterhin Vorrang. Die
Schutzdienstpflicht wird zeitlich verkürzt und fällt nach erfüllter
Militärdienstpflicht weg. Die Reduktion der Grundfunktionen im Zivilschutz
hat einen polyvalenten Einsatz der Zivilschutzangehörigen zum Ziel und
bringt eine verlängerte Ausbildung mit sich.

· Schutzbauten: An der Schutzraumbaupflicht wird grundsätzlich festgehalten.
Allerdings sollen mit einer gezielten Steuerung nur noch vorhandene Lücken
geschlossen werden; die Baupflicht wird zudem stark reduziert. Aufgrund des
hohen Ausbaustandes besteht bei den Schutzanlagen kaum mehr Baubedarf. Das
Schwergewicht liegt auf der Werterhaltung der noch notwendigen
Schutzanlagen.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG, BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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