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Staatsvertrag Schweiz-Deutschland unterzeichnet

MEDIENMITTEILUNG

Staatsvertrag Schweiz-Deutschland unterzeichnet

Heute Donnerstag haben der Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt
(BAZL), André Auer, und der deutsche Botschafter in der Schweiz, Reinhard
Hilger, in Bern den Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland über
den Luftverkehr unterzeichnet. Die erste vorgezogene Massnahme, ein
Nachtflugverbot über süddeutschem Gebiet von 22.00 bis 06.00 Uhr, tritt per
19. Oktober in Kraft. Das BAZL hat die hierfür notwendige provisorische
Änderung des Betriebsreglementes für den Flughafen Zürich genehmigt.

Mit der Unterzeichnung des Staatsvertrages haben über dreijährige
Verhandlungen zwischen den zwei Ländern offiziell ihr Ende gefunden. Der
Staatsvertrag regelt einerseits die Flugsicherung über süddeutschem Gebiet,
die unverändert vom Schweizer Unternehmen Skyguide durchgeführt werden kann.
Anderseits legt er die Modalitäten für An- und Abflüge auf den
beziehungsweise vom Flughafen Zürich über das Territorium Deutschlands fest.
Einer der Kernpunkte ist die Limitierung der Anzahl Flüge auf 100'000 pro
Jahr ab Februar 2005. Bis zu diesem Termin garantiert die Schweiz, eine
jährliche Obergrenze von 154'000 Flugbewegungen nicht zu überschreiten. Als
erste vorgezogene Massnahme des Vertrages gilt ab dem 19. Oktober 2001 eine
Nachtflugsperre über Süddeutschland zwischen 22.00 und 06.00 Uhr. Mit dem
Winterflugplan 2002 tritt die zweite vorgezogene Massnahme, eine Flugsperre
zwischen 20.00 und 09.00 Uhr an Wochenenden, in Kraft. Ausgenommen von
diesen Einschränkungen sind Flüge, welche bedingt durch äussere Umstände
über süddeutsches Gebiet anfliegen müssen.

Damit der Staatsvertrag seine Rechtskraft entfalten kann, bedarf er der
Ratifikation durch die beiden Länder. In der Schweiz liegt dies in der
Kompetenz der Eidgenössischen Räte. Die Behandlung des Geschäftes im
Parlament ist im Verlauf des kommenden Jahres vorgesehen.

Provisorische Änderung Betriebsreglement Flughafen Zürich genehmigt

Mit Wirkung ab dem 19. Oktober hat das BAZL die provisorische Änderung des
Betriebsreglementes für den Flughafen Zürich genehmigt. Damit kann die im
Staatsvertrag verankerte Nachtflugsperre umgesetzt werden. Nicht
gutgeheissen hat das BAZL jedoch eine an die Regelung über Deutschland
anknüpfende Verlängerung der Nachtflugsperre über der Schweiz von 23.00 bis
06.00 Uhr (bisher 00.30 bis 05.30 Uhr). Damit entfällt die vom Flughafen
Zürich anbegehrte Verlängerung des Flugbetriebes von 21.00 bis 22.00 Uhr ab
Piste 16 Richtung Süden.

Mit seinem Entscheid hat das BAZL einem Teil der über 4500 Einsprachen
stattgegeben, die gegen die Änderung des Betriebsreglementes eingegangen
waren. Das BAZL anerkennt, dass die beantragten Änderungen als Ganzes eine
erhebliche Mehrbelastung der Umwelt zur Folge hätten. Es hat deshalb nur
jene Massnahmen gutgeheissen, die für die Einhaltung des Staatsvertrages
unmittelbar erforderlich sind. Dazu gehört die Erlaubnis, von Osten auf die
Piste 28 ab 05.30 Uhr sowie zwischen 22.00 und 00.30 Uhr anfliegen zu
können. Abflüge ab der Piste 28 Richtung Westen sind neu ab 06.30 Uhr
(bisher 07.00 Uhr) gestattet. Deren Zahl wird allerdings auf vier pro Tag
beschränkt.

Die jetzt genehmigten Anpassungen haben nur vorübergehenden Charakter. Die
Flughafen Zürich AG (Unique) hat den Auftrag, bis im Oktober 2002 den
Entwurf für ein neues Betriebsreglement einzureichen. Das zur Umsetzung
dieses Betriebsreglementes nötige erste Koordinationsgespräch im Rahmen des
Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) findet am 25. Oktober 2001
statt.

Bern, 18. Oktober 2001

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:

Max Schulthess, Jurist Infrastruktur und Planung BAZL, Tel. 031 325 91 06,
zum Staatsvertrag

Adrian Nützi, Projektleiter BAZL Flughafen Zürich, Tel. 031 325 98 33, zum
Betriebsreglement