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Dopingkontrollen: Bundesrat regelt die Mindestanfordungen

3003 Bern, 17. Oktober 2001

Medieninformation

Dopingkontrollen: Bundesrat regelt die Mindestanfordungen

Der Bundesrat hat die neue Dopingkontrollverordnung verabschiedet und auf
den 1. Januar 2002 in Kraft gesetzt. Die Landesregierung regelt darin die
Min-destanforderungen an die Dopingkontrollen sowie deren Überwachung.

Das Organ, das die Dopingkontrollen durchführt, muss von den einzelnen
Sportverbänden unabhängig sein. Als Aufsichtskommission bezeichnet der
Bundesrat in der neuen Verordnung die Eidgenössische Sportkommission (ESK).
Als Kontrollorgan fungiert Swiss Olympic mit folgenden Aufgaben:

Die Anzahl Kontrollen sowie deren Aufteilung auf die einzelnen Sportarten,
auf Trainings und Wettkämpfe werden in einem Jahrestestplan festgehalten.
Die Auswahl der Athletinnen und Athleten, die einer Dopingkontrolle
unterzogen werden sollen, muss durch ein Verfahren erfolgen, das von der
Sportart unabhängig ist und für die kontrollierten Personen sowie deren
Umfeld weder vorhersehbar noch berechenbar ist.

Die Kontrollen müssen unangekündigt erfolgen, wobei die Privatsphäre zu
schützen ist. Die Dopingproben sind auf einem verfolgbaren Weg vom
Abnahmeort ins Analyselabor zu bringen. Die Transportbedingungen dürfen die
Analyse nicht beeinträchtigen.

Die Analyse muss von einem für Dopinganalysen international akkreditierten
Labor ausgeführt werden. Dessen Bericht ist vertraulich. Ergibt die Analyse
ein positives Resultat, so hat das Dopinkontrollorgan dies umgehend der
zuständigen Disziplinarinstanz des Verbandes zu melden und ihr die
Einleitung eines Disziplinarverfahrens zu beantragen. Zu informieren ist
auch die Aufsichtskommission.

Die neue Dopingkontrollverordnung vollzieht den Artikel 11e Absatz 3 des
Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport. Mit ihr wird der am
5. November 1992 ratifizierten Konvention des Europarates vom November 1989
gegen Doping Rechnung getragen. Diese ist für die Schweiz am 1. Januar 1993
in Kraft getreten.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG, BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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