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Bundesrat will Optionen für Post und Swisscom offen halten

MEDIENMITTEILUNG

Bundesrat will Optionen für Post und Swisscom offen halten

Der Bundesrat will möglichst viele Optionen zur Stärkung von Post und
Swisscom offen halten. Aufgrund der kontroversen Vernehmlassung zum
Gesamtpaket Post/Swisscom sowie wegen der unterschiedlichen
Marktentwicklungen will er die beiden Geschäfte aber künftig getrennt
behandeln. Die Post soll ihre Finanzdienstleistungen im Rahmen des geltenden
Rechts ausbauen und Kooperationen mit Banken eingehen können. Auf eine
Postbank wird verzichtet, hingegen soll die Kapitalbasis des Unternehmens
gestärkt werden. Der Bundesrat legt im kommenden Frühjahr eine Gesamtschau
zur weiteren Entwicklung des Postwesens vor. Über das Vorgehen bei der
Flexibilisierung der Bundesmehrheit an der Swisscom wird das UVEK nach neuen
Abklärungen im nächsten Jahr Bericht erstatten.

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Ergebnisse der
Vernehmlassung zum Gesamtpaket "Post/Swisscom AG" zur Kenntnis genommen und
über das weitere Vorgehen entschieden. Der Konsultationsentwurf sah für die
Post die Möglichkeit vor, selbständig Kredite anzubieten und eine
eigenständige Postbank zu gründen. Gleichzeitig wurde vorgeschlagen, das
Mehrheitserfordernis des Bundes an der Swisscom zu flexibilisieren.

Die politische Verknüpfung der beiden Vorlagen stiess auf einhellige
Ablehnung. Die beiden Geschäfte hätten nichts miteinander zu tun und müssten
daher getrennt behandelt werden. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, die
beiden Geschäfte zukünftig separat zu bearbeiten. Inhaltlich waren die
beiden Lösungsvorschläge voneinander unabhängig, so dass sich auch eine
zeitliche Entkoppelung nicht nachteilig auswirken wird.

Gesamtschau zur weiteren Entwicklung des Postwesens

Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass teilweise unterschiedliche
Vorstellungen über die weitere Entwicklung der schweizerischen Post im
Spannungsfeld zwischen Grundversorgung und Wettbewerbsfähigkeit bestehen.
Auch die in letzter Zeit eingereichten parlamentarischen Vorstösse gehen in
sehr verschiedene Richtungen. Einerseits werden neue Leistungsaufträge,
Vorgaben zur Poststellendichte und Abgeltungen verlangt, andererseits eine
forcierte Liberalisierung des Postmarktes und die Totalrevision des
Postgesetzes (Schaffung eines Postmarktgesetzes). Der Bundesrat möchte
sämtliche Anliegen im Rahmen einer Gesamtschau zur weiteren Entwicklung des
Postwesens behandeln und dem Parlament entsprechende Anträge stellen. Die
Gesamtschau wird die folgenden Fragen behandeln:

-   Zeitpunkt und Umfang weiterer Öffnungen des Postmarktes

-   Definition der Grundversorgung (Umfang und Inhalt sowie die Frage von
Vorgaben zur Poststellendichte)

-   Möglichkeiten zur weiteren Finanzierung der Grundversorgung (weitere
Rationalisierungen der Post; Erschliessen neuer Geschäftsfelder; Einführung
eines Konzessionssystems; Abgeltungen für gemeinwirtschaftliche Leistungen)

Die Post kann mit Banken zusammenarbeiten

Die Gründung einer eigenständigen Postbank stösst auf klare Ablehnung. Die
Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer war der Ansicht, die Post dürfe nicht
selbständig Kredite anbieten. Die Post soll ihr Angebot stattdessen im
Rahmen von Kooperationen mit Banken ausbauen. Der Bundesrat verfolgt daher
die entsprechende Verfassungsvorlage nicht weiter. Die Post wird demzufolge
Möglichkeiten zur Kooperation mit Banken prüfen, um die Kunden zu halten und
die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Rekapitalisierung der Post

Die vorgeschlagene Rekapitalisierung der Post blieb in der Vernehmlassung
mit Ausnahme der Eigenkapitalausstattung einer eigenständigen Postbank
weitgehend unbestritten. Der Bundesrat wird daher bis zum kommenden Frühjahr
eine entsprechende Botschaft zur Revision des Postorganisationsgesetzes
ausarbeiten, damit das  Dotationskapital der Post für die Anwendung der FER
16 Regel (.... ) und zur Finanzierung des ausgewiesenen Investitionsbedarfs
der Post erhöht werden kann. Gleichzeitig soll eine Rechtsgrundlage zur
Übernahme des Fehlbetrages der Pensionskasse für die besonderen
Dienstverhältnisse der Post geschaffen werden.

Swisscom: Lagebeurteilung bis zum kommenden Sommer

Die Lagebeurteilung zeigt, dass der zeitliche Handlungsdruck aufgrund der
Situation in den Telekommunikations- und Finanzmärkten nachgelassen hat. So
wurde beim Start des politischen Prozesses noch erwartet, dass die
Konsolidierung in der Telekommunikation sehr rasch vorangehen werde.
Inzwischen ist in der internationalen Telecom-Branche eine gewisse
Ernüchterung eingekehrt. Dazu kommt, dass die Vernehmlassungsvorlage unter
den heutigen Bedingungen weder beim Parlament noch später beim Volk
Zustimmung finden würde.

Dennoch wäre es im Interesse der Werterhaltung und mit Blick auf die
offensichtliche Verunsicherung der Anleger falsch, sich mit einem
vorzeitigen Entscheid jetzt Optionen zu verbauen. Der Bundesrat wird deshalb
weitere Abklärungen durchführen lassen. Er wird bis spätestens im kommenden
Sommer über das weitere Vorgehen bezüglich einer allfälligen Anpassung der
rechtlichen Grundlagen für die Swisscom befinden.

Bern, 17. Oktober

UVEK  Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr Energie und Kommunikation
EFD  Eidg. Finanzdepartement
Presse- und Informationsdienste

Auskünfte: Hans Werder, Generalsekretär UVEK 031 322 55 06, Peter
Siegenthaler, Direktor der Eidg. Finanzverwaltung 031 322 60 05

Beilagen: Vernehmlassungsbericht zum Gesamtpaket Post / Swisscom AG