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HGV-Anschlüsse: Bundesrat legt weiteres Vorgehen fest

MEDIENMITTEILUNG

HGV-Anschlüsse: Bundesrat legt weiteres Vorgehen fest

Der Bundesrat hat das Vorgehen für die Anschlüsse der Schweiz ans deutsche
und französische Eisenbahn-Hochleistungsnetz (HGV-Anschlüsse) festgelegt. Er
hat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
beauftragt, eine Vernehmlassung bei den betroffenen Kreisen zu starten. Der
Bundesrat will Mitte 2003 die Botschaft an das Parlament verabschieden. Die
HGV-Anschlüsse werden die Verbindungen der Schweiz mit den grossen
kulturellen und wirtschaftlichen Zentren Europas attraktiver und schneller
machen.

Am 29. November 1998 haben Volk und Stände dem Bundesbeschluss über Bau und
Finanzierung von Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs zugestimmt.
Damit wurde auch die Finanzierung für den Anschluss der Ost- und Westschweiz
ans europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz mit einem Kostenrahmen von 1,2
Mrd. Franken sichergestellt. Die HGV-Anschlüsse verkürzen die Reisezeiten
zwischen der Schweiz und den europäischen Metropolen, schliessen die Ost und
die Westschweiz an den internationalen Personenfernverkehr an und binden die
Landesflughäfen zweckmässig ins internationale Eisenbahn-Hochleistungsnetz
ein.

Um die Arbeiten mit den Nachbarstaaten zu koordinieren, hat die Schweiz mit
Deutschland und Frankreich bilaterale Konventionen abgeschlossen. Sie sollen
die Bereitstellung der notwendigen Kapazitäten für den Transport von
Personen und Gütern sicherstellen. Die HGV-Anschlüsse sind eines der Ziele
dieser Konventionen.

Projektorganisation

Zur Erarbeitung der Botschaft über die HGV-Anschlüsse wurde eine
Projektorganisation unter der Federführung des Bundesamtes für Verkehr (BAV)
eingesetzt. Sie schliesst die verschiedenen Beteiligten mit ein: die
Kantone, vertreten durch die Konferenz der kantonalen Direktoren des
öffentlichen Verkehrs (KÖV), die Transportunternehmen, vertreten durch den
Verband öffentlicher Verkehr (VÖV) und die SBB sowie die Bundesbehörden.
Parallel dazu stellen gemischte Ausschüsse im Rahmen der bilateralen
Konventionen mit Frankreich und Deutschland die Koordination auf
internationaler Ebene sicher.

Das BAV prüft zurzeit in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den
Transportunternehmen verschiedene Anschlussprojekte. Diese Projekte befinden
sich in einer sehr unterschiedlichen Ausführungsreife. So können z.B. die
kurzfristigen Massnahmen durch den Haut-Bugey (Genf-Bellegarde-Mâcon) oder
den Arc Jurassien (Lausanne/Bern-Dijon-Paris) voraussichtlich zwischen 2004
und 2006 ausgeführt werden. Rasch zur Ausführungsreife gebracht werden
könnten auch Ausbaumassnahmen zwischen St. Gallen und St. Margarethen,
Zürich und Schaffhausen. Andererseits werden andere Anschlüsse erst
abgeklärt wie die Option TGV Rhin-Rhône, die eine Wiederinbetriebnahme der
Linie Delle-Belfort und eine neue Verbindung mit dem Euroairport von
Basel-Mulhouse erfordern würde.

Die weitere Bearbeitung des Projekts HGV-Anschlüsse, insbesondere auch der
Projekte, die noch abgeklärt werden, erfolgt im Rahmen einer
Projektorganisation, die vom BAV geleitet wird. Die Vernehmlassung wird
gegen Ende des Jahres 2002 stattfinden. Die Botschaft soll Mitte 2003 ans
Parlament gehen. Das Bundesgesetz, das dem fakultativen Referendum
unterliegt, könnte unter optimalen Bedingungen gegen Ende 2004 in Kraft
treten.

Bern, 17. Oktober 2001

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Bundesamt für Verkehr, Kommunikation, T: 031 322 57 75