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Betriebsreglement Flughafen Zürich: Ständerat Hans Lauri koordiniert Gespräche

MEDIENMITTEILUNG

Betriebsreglement Flughafen Zürich: Ständerat Hans Lauri koordiniert
Gespräche

Bis in einem Jahr muss die Flughafen Zürich AG (Unique) beim Bundesamt für
Zivilluftfahrt (BAZL) den Entwurf für ein neues Betriebsreglement
einreichen. Voraussetzung zur Genehmigung dieses Reglementes ist das im
Rahmen des Sachplanes Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) zu erarbeitende
Objektblatt für den Flughafen Zürich. Als Moderator für die diesbezüglichen
Koordinationsgespräche fungiert der Berner Ständerat Hans Lauri.

Ende Mai 2001 hat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation (UVEK) dem Flughafen Zürich eine Betriebskonzession für
weitere 50 Jahre erteilt. Damit verbunden war die Verpflichtung, bis ein
Jahr nach der für den 18. Oktober 2001 vorgesehenen Unterzeichnung des
Staatsvertrages mit Deutschland über den Flugverkehr nach Zürich den Entwurf
für ein neues Betriebsreglement einzureichen.

Voraussetzung für die Genehmigung des Betriebsreglementes durch das BAZL ist
das im Rahmen des Sachplanes Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) zu
erarbeitende Objektblatt für den Flughafen Zürich. Es enthält
raumplanerische Bedingungen für den Betrieb des Flughafens. Die Genehmigung
dieses Objektblattes liegt in der Kompetenz des Bundesrates.

Um Verzögerungen im Bewilligungsverfahren zu vermeiden, müssen der Entwurf
des Betriebsreglementes und das SIL-Objektblatt von Anfang an aufeinander
abgestimmt sein. Sie müssen sich auf das gleiche Betriebskonzept abstützen
(An- und Abflugverfahren, Pistenbenützungen, Betriebszeiten).

Die Erarbeitung des Betriebskonzeptes wird durch die zuständigen Stellen von
Bund, Kanton Zürich, betroffenen Nachbarkantonen, Flughafenhalterin (Unique)
und Flugsicherung (Skyguide) gemeinsam an die Hand genommen. Die Leitung der
dazu notwendigen Koordinationsgespräche nimmt Ständerat Hans Lauri wahr. Der
ehemalige Regierungsrat des Kantons Bern soll dabei als neutraler Moderator
fungieren.

Es ist folgendes Vorgehen vorgesehen:

- Die Flughafenhalterin listet alle technisch realisierbaren
Betriebsvarianten auf und macht Angaben zu deren Wirtschaftlichkeit, deren
Auswirkungen auf Raum und Umwelt (insbesondere Nachweis der Lärmbelastung)
und zur notwendigen Infrastruktur (Bauten und Anlagen).

- Diese Varianten werden den Beteiligten an einem ersten
Koordinationsgespräch vom 25. Oktober 2001 vorgestellt. An einem zweiten
Gespräch (etwa November 2001) sollen die Kriterien festgelegt werden, nach
denen die Varianten zu beurteilen sein werden.

- Die beteiligten Kantone und Bundesstellen haben anschliessend bis Ende
Jahr Zeit, zu den Betriebsvarianten Stellung zu nehmen. Auf der Basis dieser
Stellungnahmen wird die Flughafenhalterin die Betriebsvarianten weiter
bearbeiten und konkretisieren. Der Koordinationsprozess soll bis im Sommer
2002 abgeschlossen sein.

Bern, 9. Oktober 2001

UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Martin Bär, Sachbearbeiter SIL BAZL, Telefon 031 325 80 65