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Kriegsversicherungsdeckung für Schweizer Luftfahrtgesellschaften vorläufig sichergestellt

MEDIENMITTEILUNG

Kriegsversicherungsdeckung für Schweizer Luftfahrtgesellschaften vorläufig
sichergestellt

Der Bundesrat gewährt den schweizerischen Luftfahrtgesellschaften eine bis
zum 25. Oktober 2001 befristete Sicherstellung für Dritthaftpflichtschäden
am Boden, beschränkt auf die Folgen von Krieg und Terror einschliesslich
Entführungen. Damit ist es den schweizerischen Luftfahrtgesellschaften auch
weiterhin möglich, weltweit ihre Flugdienste anzubieten.

Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA hat der
internationale Versicherungsmarkt für Luftfahrtgesellschaften beschlossen,
die Kriegsversicherungsdeckung (einschliesslich Terror und Entführung) für
Dritthaftpflichtschäden am Boden auf 50 Millionen US-Dollar zu limitieren
und auf ein Ereignis innerhalb der gesamten Luftfahrzeugflotte einer
Luftfahrtgesellschaft zu beschränken. Viele Luftfahrtgesellschaften hatten
eine Versicherungsdeckung von mehr als 50 Millionen US-Dollar abgeschlossen.
In der Folge haben die USA, die meisten EU-Mitgliedstaaten und verschiedene
nichteuropäische Staaten ihren Luftfahrtgesellschaften entsprechende
Garantieerklärungen abgegeben.

Angesichts des für die Luftfahrtgesellschaften untragbar gewordenen
finanziellen Risikos und ohne Übernahme einer entsprechenden Garantie für
eine weitere Sicherungsdeckung seitens des Bundes wären gewisse
Luftfahrtgesellschaften gezwungen gewesen, den Luftverkehr einzustellen. Der
Bundesrat hat deshalb beschlossen, den Luftfahrtgesellschaften auf Gesuch
hin eine bis 25. Oktober 2001 befristete Sicherstellung zu gewähren. Den
schweizerischen Flughäfen und anderen schweizerischen Betrieben, welche
ebenfalls mit der Luftfahrt wirtschaftlich verbunden, jedoch keine
Luftfahrtgesellschaften sind, wird die Sicherstellung mangels genügender
Rechtsgrundlage nicht gewährt.

Bern, 5. Oktober 2001

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
EFD Eidgenössisches Finanzdepartement
Presse- und Informationsdienste

Auskünfte: Daniel Ruhier, Leiter Prozess Luftverkehrsbetriebe, Bundesamt für
Zivilluftfahrt (BAZL), Telefon 031 325 91 40