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Staatsvertrag Schweiz-Deutschland kann unterzeichnet werden

MEDIENMITTEILUNG

Staatsvertrag Schweiz-Deutschland kann unterzeichnet werden

Der Bundesrat hat den Vorsteher des Eidg. Departementes für Umwelt, Verkehr,
Energie und Kommunikation (UVEK) ermächtigt, den Luftverkehrs-Staatsvertrag
zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland zu unterzeichnen.
Die Unterzeichnung ist für den 18. Oktober 2001 in Bern vorgesehen.

Der Staatsvertrag stellt zum einen sicher, dass die Schweiz auch weiterhin
die Flugverkehrskontrolle im grenznahen Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland durchführen kann. Diese Aufgabe wird auch künftig durch die
Flugsicherungsgesellschaft Skyguide wahrgenommen. Weiter regelt der
Staatsvertrag die Auswirkungen des Betriebs des Flughafens Zürich auf das
Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere legt der Staatsvertrag
eine Begrenzung der Überflüge süddeutschen Gebiets auf 100'000 pro Jahr ab
Februar 2005 fest, zudem bringt er zeitlich vorgezogen ausgedehntere
Sperrzeiten für die Nutzung dieses Luftraums während der Nacht und an
Wochenenden. Der Vertrag sichert der Schweiz eine ausreichend lange
Übergangsfrist, um die nötigen Anpassungen ohne Einschränkungen für den
Betrieb des Flughafens vornehmen zu können.

Bern, 5. Oktober 2001

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Presse- und Informationsdienst UVEK, Telefon 031 322 55 11