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Leitplanken für eine sichere Stromversorgung

MEDIENMITTEILUNG

Leitplanken für eine sichere Stromversorgung

Bevölkerung und Wirtschaft sollen sich auch künftig auf eine sichere,
konkurrenzfähige und preisgünstige Stromversorgung verlassen können. Die vom
Bundesrat heute in die Vernehmlassung geschickte
Elektrizitätsmarktverordnung (EMV) soll den schweizerischen Weg in einen
geöffneten Strommarkt verbindlich regeln. Kernstücke sind die Garantie der
Versorgungssicherheit, die Stärkung der Wasserkraft und des Ökostroms, der
Schutz der Kleinkunden, Vorschriften für die Berechnung fairer
Durchleitungsgebühren sowie flankierende Massnahmen für das von der
Marktöffnung betroffene Personal. Die Vernehmlassung dauert bis Ende
November.

Am 15. Dezember 2000 hat das Parlament mit grosser Mehrheit das
Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) verabschiedet. Im Einvernehmen mit dem
Bundesrat hat das UVEK noch vor der Referendumsabstimmung über das Gesetz
den Entwurf der Elektrizitätsmarktverordnung (EMV) ausgearbeitet und mit den
interessierten Kreisen diskutiert. Mit diesem Vorgehen kann der Bundesrat
aufzeigen, wie er das EMG umsetzen will.

Marktöffnung auch für die kleinen Kunden

Im Vordergrund steht die Gleichbehandlung (Nichtdiskriminierung) aller
Kundinnen und Kunden sowie die Förderung der Transparenz, des Wettbewerbs
und der Effizienz in der Elektrizitätswirtschaft. Insbesondere werden die
Rechte und Pflichten der Stromnetzbetreiber geregelt, welche auch künftig
über natürliche Monopole verfügen. Dabei handelt es sich insbesondere um die
Durchleitungspflicht, die Festlegung der Durchleitungsvergütung, die
Verhinderung von unangemessenen Monopolgewinnen, die
Elektrizitätslieferungen (beispielsweise Verbot von Gebühren beim
Lieferantenwechsel), die Schaffung einer Schiedskommission sowie die
Aufgaben der Preisüberwachung und der Wettbewerbskommission.

Klare Marktregeln

Die zu schaffende Nationale Netzgesellschaft soll eine zentrale Rolle bei
der Organisation des Marktplatzes für Elektrizität und bei der Sicherung der
Versorgung spielen. Die Elektrizitätslieferanten sind zu einer transparenten
Rechnungsstellung verpflichtet. Sie müssen künftig beim Angebot und auf der
Abrechnung auch auflisten, aus welchem Land die Elektrizität stammt und ob
sie aus Wasserkraft oder anderen Energien, erzeugt worden ist. Die neuen
Vorschriften führen zu einer vermehrten Kundenorientierung der bisherigen
"Versorger" und lösen erwünschte Innovationen aus, beispielsweise bei der
dezentralen Elektrizitätserzeugung.

Versorgungssicherheit erstmals gesetzlich geregelt

Das Gesetz und die vorgeschlagenen Ausführungsbestimmungen gehen weit über
das Aufstellen von blossen Marktregeln hinaus. Verglichen mit heute wird die
Versorgungssicherheit mit konkreten Massnahmen gestärkt : Die Netzbetreiber
können verpflichtet werden, nötigenfalls die Netze und
Produktionskapazitäten auszubauen. Die Nationale Netzgesellschaft muss
ausreichend Reserveenergie bereitstellen. Ausserdem soll der Bund bei sich
abzeichnenden Engpässen oder missbräuchlichem Marktverhalten Gegenmassnahmen
treffen.

Verstärkte Förderung der Wasserkraft und der übrigen erneuerbaren Energien

Mit der finanziellen Absicherung der Einspeisevergütung, der unentgeltlichen
Durchleitung für Elektrizität aus Kleinanlagen (z.B. Sonne), mit der
Möglichkeit, schon ab Inkrafttreten des EMG beliebige Kunden mit Ökostrom zu
beliefern sowie mit den vorgesehenen Darlehen für bestehende
Wasserkraftwerke werden günstige Bedingungen für die sauberen, einheimischen
Energiequellen geschaffen. Die Kann-Formulierungen des Gesetzes sollen somit
von Anfang an wirksam werden. Ferner sind die Unternehmen der
Elektrizitätsbranche im Falle einschneidender Restrukturierungen zu
Umschulungsmassnahmen verpflichtet , womit soziale und berufliche Härten
gemildert werden können.

Zahlreiche Vorgespräche mit den Betroffenen

Vom Januar bis August 2001 haben das UVEK und das BFE in mehreren Runden
Vorgespräche mit den von der Marktöffnung direkt betroffenen Organisationen
sowie mit den Kantonen und Vertretern der politischen Parteien geführt.
Parallel dazu führte das BFE, dem Subsidiaritäts- und Kooperationsprinzip
des EMG entsprechend, Gespräche mit den Fachgruppen des Verbandes der
schweizerischen Elektrizitätsunternehmen. Geklärt wurden dabei die teilweise
komplexen Vollzugsfragen in Zusammenhang mit der Organisation des
Marktplatzes für Elektrizität. Dieser Dialog soll auch nach Inkrafttreten
des EMG weitergeführt werden. Die Elektrizitätswirtschaft und die Behörden
müssen vor allem in den ersten Jahren der Marktöffnung nötigenfalls ihre
Massnahmen der Entwicklung im Elektrizitätsmarkt anpassen.

Die Vernehmlassung über den Entwurf der EMV dauert bis Ende November 2001.

Bern, 5. Oktober 2001

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Martin Renggli, Chef der Abteilung Energiewirtschaft
und -politik, Bundesamt für Energie, Tel. 031 322 56 33

Beilagen: Vernehmlassungsentwurf
Erläuternder Bericht

Der Vernehmlassungsentwurf und die Erläuterungen sind auf der Homepage des
BFE
() publiziert.