Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Weko lässt den Zusammenschluss von Tamedia und Belcom nur mit Bedingung zu

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 4.10.2001

Weko lässt den Zusammenschluss von Tamedia und Belcom nur mit
Bedingung zu

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 1. Oktober 2001 entschieden,
die Übernahme der Belcom Holding AG (Radio 24, TeleZüri, Tele24) durch
die Tamedia AG unter der Bedingung zuzulassen, dass Tamedia ihre
Beteiligung an der Radio Zürisee veräussert. Damit kann der
Zusammenschluss erst vollzogen werden, nachdem sich Tamedia von der
Beteiligung an Radio Zürisee getrennt hat.

Am 24. September 2001 hat die Wettbewerbskommission beim
Zusammenschlussvorhaben der Tamedia mit der Belcom eine vertiefte
Prüfung eingeleitet. Die Vorprüfung hatte Anhaltspunkte ergeben,
wonach der Zusammenschluss insbesondere im Markt für Radiowerbung im
Grossraum Zürich zu einer beherrschenden Stellung führen könnte.

Die Prüfung hat nun ergeben, dass die wettbewerbsrechtlichen Bedenken
gegen die Übernahme beseitigt werden können, wenn die Tamedia ihre
Beteiligung an der Radio Zürisee veräussert. So werden nach dem
Zusammenschluss zumindest drei Wettbewerber im Markt für Radiowerbung
im Grossraum Zürich verbleiben. Mit Radio Z und Radio Zürisee werden
der Tamedia, die u.a. Radio 24 übernimmt, zwei starke Wettbewerber im
Radiowerbemarkt gegenüberstehen. Den Werbetreibenden werden nach dem
Zusammenschluss somit gleich viele Ausweichmöglichkeiten zur Verfügung
stehen wie vor dem Zusammenschluss.

Der Wettbewerbsdruck durch andere Radiostationen und andere
Werbeträger wie z.B. Direktwerbung, Plakatwerbung, lokale und
regionale Pressetitel wird insgesamt genügend gross sein, um wirksamen
Wettbewerb zu gewährleisten.

Auskünfte:
Roland von Büren,079 / 667 90 15, Dr. Patrik Ducrey, 079 345 01 44,
patrik.ducrey@weko.admin.ch