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Schengen: Kantonale Kompetenzen bleiben erhalten

Ein Beitritt der Schweiz zu Schengen berührt die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen nicht grundsätzlich. Die an Schengen teilnehmenden Staaten sind frei, wie sie die Anforderungen des Schengener Rechts umsetzen wollen. Dies hält der Bundesrat in seiner Antwort auf ein Schreiben der Konferenz der Kantonsregierungen fest.

Die Kantone haben dem Bundesrat Fragen zur institutionellen Ausgestaltung und zur Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen bei einer Mitwirkung der Schweiz am Schengener System gestellt. Der Bundesrat hält in seiner Antwort fest, dass er in institutioneller Hinsicht eine Lösung anstrebt, die den schweizerischen Eigenarten Rechnung trägt.

Der Bundesrat hält zudem fest, dass die laufenden Vorverhandlungen mit der EU-Kommission wichtige Hinweise über die Ausgestaltung eines Schengen-Abkommens der Schweiz mit der EU bringen werden. Gewissheit über die definitive Ausgestaltung können allerdings erst die eigentlichen Verhandlungen bieten. So lassen sich auch zahlreiche Umsetzungsfragen erst nach Vorliegen eines Verhandlungsergebnisses beantworten. Der Bundesrat wird die Kantone vollumfänglich über die Ergebnisse der Vorverhandlungen orientieren und bei der Erarbeitung des Verhandlungsmandates konsultieren.

Der Bundesrat strebt ein möglichst weitgehendes Mitwirkungsrecht in einem Schengener Abkommen an. Er hält auch fest, dass ein Mitwirken im sich bildenden europäischen Sicherheitsraum eine Chance ist, die Sicherheitsinteressen der Schweiz optimal zu wahren. Die internationale Zusammenarbeit bei der Verbrechensbekämpfung erscheint heute dringender denn je.

Das Schengener Abkommen schreibt einem Staat nicht vor, wie er Ausgleichsmassnahmen vorzunehmen hat. Deswegen wird die Frage der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen nicht am Verhandlungstisch in Brüssel entschieden werden. So werden die nötigen Umsetzungsmassnahmen für den polizeilichen Bereich im Rahmen des Projekts USIS (Überprüfung des Systems der Inneren Sicherheit) getroffen, das Bund und Kantone gemeinsam führen.

Bern, 3. Oktober 2001