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Die Weko empfiehlt die Öffnung des Lebensversicherungsmarktes gegenüber Anbietern aus der EU

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 2.10.2001

Die Weko empfiehlt die Öffnung des Lebensversicherungsmarktes
gegenüber Anbietern aus der EU

An ihrer Sitzung vom 1. Oktober 2001 hat die Wettbewerbskommission
(Weko) beschlossen, dem Bundesrat aus Anlass der zweiten bilateralen
Verhandlungsrunde mit der Europäischen Union (Bilaterale II) eine
Empfehlung bezüglich der Öffnung des schweizerischen
Lebensversicherungsmarktes gegenüber Anbietern aus der EU zu
unterbreiten. Nach der geltenden Regelung können Unternehmen aus der
EU Lebensversicherungen auf dem Schweizer Markt nicht unter den selben
Voraussetzungen anbieten wie schweizerische (insbesondere sind sie
verpflichtet, in der Schweiz einen (Zweit-) Sitz zu begründen und eine
Kaution zu hinterlegen). Dies bewirkt eine Abschottung des
schweizerischen Markts.

Die Liberalisierung des Dienstleistungs-, namentlich des
Finanzdienstleistungssektors soll Gegenstand eines der
Verhandlungsmandate für die nächste bilaterale Verhandlungsrunde
bilden, die der Bundesrat voraussichtlich vor Jahresende definieren
wird. Nach dem Recht der EU gilt für Lebensversicherungsunternehmen
das Prinzip der Niederlassungsfreiheit innerhalb des Europäischen
Binnenmarktes sowie Freiheit in der grenzüberschreitenden Erbringung
von Dienstleistungen von einem Mitgliedstaat in den anderen. Eine
Übernahme der EU-Regelung im Bereich der Lebensversicherung durch die
Schweiz würde Versicherungsgesellschaften aus EU-Staaten das Angebot
ihrer Produkte auf dem Schweizer Markt erleichtern. Eine verstärkte
Konkurrenz aus dem Ausland würde den Wettbewerb auf dem
schweizerischen Lebensversicherungsmarkt beleben und damit die
Qualität und die Vielfalt des Angebots sowie das
Prämien/Leistungs-Verhältnis positiv beeinflussen.

Andererseits würde mit der vorgeschlagenen Regelung der Europäische
Markt für die schweizerischen Lebensversicherungsgesellschaften
geöffnet, die ihre Produkte im Ausland vertreiben wollen. Für diese
gälten bezüglich der Tätigkeit als Lebensversicherer auf dem Gebiet
der Europäischen Union die selben Bedingungen wie für die
Unionsmitglieder.

Auskünfte:
Prof. Roland von Büren, 079 667 90 15, Dr. Ph. Gugler, Vizedirektor,
031 324 96 77