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Grundsätzlich positive Aufnahme des Bundesgesetzes über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 1.10.2001

Grundsätzlich positive Aufnahme des Bundesgesetzes über die Förderung
von preisgünstigem Wohnraum

Der Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Förderung von
preisgünstigem Wohnraum (BFW) wurde in der Vernehmlassung insgesamt
gut aufgenommen. Die Mehrheit der Kantone sowie zahlreiche Parteien
und Organisationen verlangen jedoch Ergänzungen. Etliche
Vernehmlassungsteilnehmer plädieren für ein grösseres Engagement des
Bundes. Demgegenüber wird vereinzelt eine Beschränkung auf das
unbedingt Notwendige gefordert.

Von Anfang Mai bis Ende August fand das Vernehmlassungsverfahren zum
Entwurf des Bundesgesetzes über die Förderung von preisgünstigem
Wohnraum (BFW) statt. Es gingen 89 Stellungnahmen ein (6 Parteien, 26
Kantone, 57 Organisationen). Die Mehrheit der
Vernehmlassungsteilnehmer stimmt der Gesetzesvorlage grundsätzlich zu.
Der Verzicht auf eine generelle Förderung des Wohnungsbaus und die
Eingrenzung der Ziele werden gutgeheissen. Es wird begrüsst, dass das
Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) durch ein knappes neues
Gesetz abgelöst wird. Insbesondere der Ersatz der rückzahlbaren
Vorschüsse durch Darlehen des Bundes wird als richtig erachtet.
Ebenfalls befürwortet werden die Konzentration auf
Wohnungserneuerungen, die Förderung der Forschung und die Stärkung der
gemeinnützigen Organisationen.

Grundsätzlich kritisch äussern sich SVP sowie die welschen
Immobilienverbände, die keinen Bedarf für eine Förderung auf
Bundesebene sehen. Auch der Kanton Zürich spricht sich für eine
Kantonalisierung der Wohnbau- und Eigentumsförderung aus. Einzelne
Organisationen (Schweiz. Verband der Immobilien-Treuhänder,
economiesuisse, Hauseigentümerverband Schweiz) fordern eine
Beschränkung auf jene Massnahmen, die zwingend auf Bundesebene
angesiedelt werden müssen. Andererseits stehen einzelne Kantone der
Vorlage gerade deshalb kritisch gegenüber, weil ihnen das Engagement
des Bundes viel zu wenig weit geht (VS, NE, JU).

Die meisten Vernehmlassungsteilnehmer, die sich grundsätzlich positiv
äussern, sprechen sich für eine Ergänzung der Vorlage aus. So verlangt
eine Mehrheit der Kantone, dass zinslose oder zinsgünstige Darlehen
auch für die Förderung des preisgünstigen Wohneigentums vorgesehen
werden, zumindest für den ländlichen Raum. Auch FDP, CVP und SP sowie
zahlreiche Organisationen verlangen eine stärkere Förderung des
Wohneigentums.
Die Auswertung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens und die
Botschaft zum neuen Bundesgesetz werden noch dieses Jahr dem Bundesrat
unterbreitet.

Auskünfte:
Bundesamt für Wohnungswesen, Ernst Hauri, Tel. 032 654‘91'82.