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Einrichtung von Tempo-Zonen vereinfacht

MEDIENMITTEILUNG

Einrichtung von Tempo-Zonen vereinfacht

Der Bundesrat hat einer Änderung der Signalisationsverordnung zugestimmt.
Diese erlaubt die vereinfachte Einrichtung von Zonen mit
Tempo-Beschränkungen. Dabei wird den Gemeinden und Kantonen in Zukunft die
grösstmögliche Freiheit in der Anordnung von Massnahmen, welche die
signalisierten Tempobeschränkungen unterstützen sollen, eingeräumt. Zudem
wird es auch möglich sein, die bisher auf Wohngebiete beschränkten Zonen mit
Tempo 20 und Fussgängervortritt auf gewerblich genutzte Gebiete auszudehnen
(Begegnungszonen statt Wohnstrassen).

Mit einer Revision der Signalisationsverordnung hat der Bundesrat heute sein
angekündigtes Gegenkonzept zur Initiative des Verkehrsclubs der Schweiz
(VCS) "Strassen für alle" in die Tat umgesetzt. Das am 4. März dieses Jahres
von Volk und Ständen abgelehnte Begehren zielte auf eine vollständige und
flächendeckende Einführung von Tempo 30 innerorts ab und nahm damit nach
Ansicht des Bundesrates zu wenig Rücksicht auf die lokalen Verhältnisse und
die finanziellen Möglichkeiten der Kantone.

Mit der jetzigen Änderung soll die Einrichtung von Tempozonen vereinfacht
werden. Überdies ist vorgesehen, dass anstelle der bisherigen Wohnstrassen
neu Begegnungszonen geschaffen werden, in denen Tempo 20 und
Fussgängervortritt gilt. Diese Zonen sollen anders als die bisherigen
Wohnstrassen neu auch in Quartieren mit überwiegend gewerblicher Nutzung
eingeführt werden können.

Die geänderte Verordnung ermöglicht die vereinfachte Einführung von Zonen
mit Tempo-Beschränkungen, indem den Kantonen und Gemeinden bei der Anordnung
von flankierenden Massnahmen die grösstmögliche Freiheit gelassen wird.
Anstelle von detaillierten Weisungen werden in einer Verordnung des UVEK nur
noch minimale Vorgaben über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen
festgelegt. Indessen sollen die Kantone inskünftig jeweils innerhalb eines
Jahres überprüfen, ob die ergriffenen Massnahmen ihre Wirkung auch
tatsächlich entfalten.

Der Bundesrat stimmte überdies auch der in der Vernehmlassung umstrittenen
Möglichkeit zu, dass Hauptstrassenabschnitte ausnahmsweise bei besonderen
örtlichen Verhältnissen in Tempo-30-Zonen integriert werden können. Die
Änderungen werden am 1. Januar 2002 in Kraft treten.

Bern, 28. September 2001

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Michael Gehrken, Bundesamt für Strassen, 031 324 14 91