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Bundesrat setzt neues Heilmittelgesetz auf den 1. Januar 2002 in Kraft

Medienmitteilung      Bern, den 28. September 2001

Bundesrat setzt neues Heilmittelgesetz auf den 1. Januar 2002 in Kraft

Der Bundesrat hat das Bundesgesetzes über Arzneimittel und Medizinprodukte
(Heilmittelgesetz, HMG) vom 15. Dezember 2000 auf den 1. Januar 2002 in
Kraft gesetzt. Das Gesetz sieht u.a. die Schaffung des neuen Schweizerischen
Heilmittelinstituts vor, das gleichzeitig seinen Betrieb aufnehmen wird. Es
wird für die Zulassung und die Marktüberwachung von Medikamenten und
Medizinprodukten sowie für die Bewilligungen und Kontrolle von Betrieben
zuständig sein.

Aus dem Zusammenschluss der Facheinheit Heilmittel des Bundesamtes für
Gesundheit und der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel entsteht
eine neue öffentlich-rechtliche Institution mit eigener
Rechtspersönlichkeit. Das künftige Bundesinstitut heisst Swissmedic,
Schweizerisches Heilmittelinstitut. Es wird zusammen mit den Kantonen den
Vollzug des Heilmittelgesetzes überwachen. In diesem Zusammenhang hat der
Bundesrat weitere Beschlüsse gefasst, die für die betriebswirtschaftliche
und organisatorische Gründung des Instituts notwendig sind. Dazu gehören die
Organisationsverordnung für das Schweizerische Heilmittelinstitut, die
Verordnung über das Personal des Schweizerischen Heilmittelinstituts und der
Leistungsauftrag des Bundesrats an das Schweizerische Heilmittelinstitut.

Mit einem ersten Leistungsauftrag für vier Jahre setzt der Bundesrat die
Rahmenbedingungen für das Institut. Es soll sich als anerkanntes nationales
und internationales Institut zur Heilmittelkontrolle in der Schweiz
etablieren und eine wirksame Heilmittelkontrolle sicherstellen. Im
Leistungsauftrag ist der Aufwand von 49 Mio Franken pro Jahr bestimmt. Die
Abgeltungen des Bundes sowie der Gebührenfinanzierungsgrad sind im
Leistungsauftrag vorgegeben. Der Beitrag des Bundes beläuft sich dabei auf
21 Mio. Franken pro Jahr für die gemeinwirtschaftlichen Leistungen des
Instituts.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Bundesamt für Gesundheit, Medien und Kommunikation, Telefon:
031-322 95 05