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Durchleitungsvergütungen nach Öffnung des Strommarktes

MEDIENMITTEILUNG

Durchleitungsvergütungen nach Öffnung des Strommarktes

Mit dem Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) werden die Netzbetreiber
verpflichtet, auf nicht diskriminierende Weise Strom für Kunden
durchzuleiten, die ihren Lieferanten frei wählen. Dafür erhalten die
Netzbetreiber eine Vergütung, die sich nach den notwendigen Kosten eines
effizient betriebenen Netzes richtet. Diese Durchleitungsvergütungen sind
Gegenstand dreier Untersuchungen, die das Bundesamt für Energie an externe
Institute in Auftrag gegeben hat. Mit den Untersuchungen wird die
Ausgestaltung der Ausführungsbestimmungen zum EMG nicht vorweggenommen.

Grundsätze für Durchleitungsvergütungen : Das Gesetz gibt dem Bundesrat die
Kompetenz, Grundsätze für eine transparente Berechnung der
Durchleitungsvergütungen zu erlassen. Die Autoren gehen von folgenden Zielen
aus: Effiziente Netzbenutzung, Einfachheit/Transparenz,
Nichtdiskriminierung, Wettbewerbsförderung und Energiesparen.
Gesamtwirtschaftliche Vorteile orten sie bei einem zweigliederigen Preis,
der eine leistungs- und eine energieabhängige Komponente, jedoch keine
Grundgebühr enthält. Diese Variante sorgt sowohl für eine effiziente
Benutzung des Netzes, für Transparenz wie auch für den sparsamen Umgang mit
Strom. Rein betriebswirtschaftlich sind Preise vorteilhaft, die zusätzlich
eine Grundgebühr aufweisen.

Regulierung der Durchleitungsvergütungen zu Beginn der Marktöffnung : Die
Untersuchung fasst die Erfahrungen in europäischen Ländern zusammen.
Ausführlich wird die Anfangsphase der Deregulierung in Norwegen und Schweden
beschrieben, da in beiden Ländern je rund 200 Netzbetreiber tätig sind und
die übrigen Verhältnisse mit der Schweiz am ehesten vergleichbar sind. Beide
Länder hatten sich zuerst für eine kostenorientierte Regulierung der
Netzpreise basierend auf der Rate-of-Return-Methode entschieden und damit
kaum oder nur schwache Effizienzsteigerungen erzielt. Nach Ansicht der
Autoren braucht es eine Regulierung, die auf einem Effizienzvergleich
gleichartiger Netzunternehmen basiert.

Verrechnung von Kosten zwischen den Spannungsebenen : Für die systeminterne
Verrechnung der Netzkosten gibt es zwei Methoden. Nach der Bruttomethode
sind für die Kostenumlage von einer höheren auf die tieferen Spannungsebenen
die gesamten Strombezüge der an die tieferen Ebenen angeschlossenen
Verbraucher massgebend. Die Kosten einer höheren Spannungsebene werden,
soweit sie dieser nicht direkt verrechnet werden, somit "solidarisch" von
allen Verbrauchern mitgetragen. Nach der Nettomethode werden die Kosten der
übergelagerten Ebenen nur entsprechend den Bezügen der zu belastenden
Spannungsebenen umgelegt. Entsprechen die Einspeisungen auf dieser Ebene dem
Verbrauch, müssen die betroffenen Kunden nichts an die Kosten der höheren
Netze beitragen, obschon auch sie das Gesamtsystem nutzen. Das widerspricht
der Verursachergerechtigkeit. Zweckmässig sind deshalb Kombinationen der
Brutto- und Nettomethoden, deren Folgen für die Kostenumlage der Autor
anhand von Rechnungsbeispielen aufzeigt.

Bern,  27. September 2001

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte: Martin Renggli, Leiter der Abteilung Energiewirtschaft
und -politik, Bundesamt für Energie, Tel. 031 322 56 33