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Keine Mindestgeschwindigkeiten für schwere Motorwagen

MEDIENMITTEILUNG

Keine Mindestgeschwindigkeiten für schwere Motorwagen

Auf die generelle Einführung von Mindestgeschwindigkeiten für schwere
Motorwagen im alpenquerenden Gütertransport soll vorläufig verzichtet
werden. Zu diesem Schluss kommen das Bundesamt für Strassen und eine
Begleitgruppe mit kantonalen Verkehrsexperten nach einer vertieften Analyse.
Indessen sollen andere Massnahmen ergriffen werden, die den alpenquerenden
Verkehrsfluss homogenisieren und die Verkehrssicherheit weiter erhöhen.

Das Landverkehrsabkommen mit der EG verpflichtet die Schweiz, die zulässige
Gewichtslimite in den kommenden Jahren schrittweise auf 40t zu erhöhen. Im
Vorfeld der Umsetzung kam die Befürchtung auf, dass wegen dieser neuen
Gewichtslimite im alpenquerenden Güterverkehr vermehrt schwach motorisierte
Lastwagen zusätzliche Stausituationen verursachen könnten. Daher wurde das
Strassenverkehrsgesetz vom Parlament per 1. Januar 2001 so geändert, dass
die Polizei schwere Motorwagen zum Gütertransport, welche eine signalisierte
Mindestgeschwindigkeit nicht erreichen können, zur Umkehr anhalten kann.
Eine Projektgruppe des Bundesamtes für Strassen und der Kantone überprüfte
darauf hin die Möglichkeiten einer umfassenden Einführung von gesetzlich
verankerten Mindestgeschwindigkeiten (MINGE) für den alpenquerenden
Gütertransport.

In ihrem Schlussbericht zieht die Projektgruppe nun das Fazit, dass die
Mindestgeschwindigkeiten für schwere Motorwagen zum Gütertransport auf
Gebirgsstrecken aus verkehrstechnischer Sicht zwar möglich wären. Bei der
konkreten Umsetzung ergäben sich jedoch Schwierigkeiten. Insbesondere wird
die Massnahme als nicht vollzugstauglich beurteilt, da der rechtliche
Nachweis der Nichteinhaltung einer Mindestgeschwindigkeit nur mit grossem
Aufwand zu erbringen ist.

Für die Alpenübergänge mit kritischen Steigungsstrecken  werden statt dessen
alternative Massnahmen vorgeschlagen.

? Optimierung der Strassensignalisation (kurzfristiger Einsatz):
Verschiedene signalisationstechnische Möglichkeiten und deren Kombinationen
sind vertieft zu überprüfen. Dabei stehen Massnahmen wie die Senkung der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit sowie auf mehr als zweistreifigen
Abschnitten Überholverbote für Lastwagen und Fahrstreifenzuordnung für
Lastwagen, Cars und Personenwagen mit Anhänger im Vordergrund.

? Infrastruktur und Vollzug (mittelfristiger Einsatz): Die
Verkehrsinfrastruktur und der polizeiliche Vollzug der Verkehrskontrollen
sind so zu verbessern, dass eine Verflüssigung des Verkehrs und eine erhöhte
Verkehrssicherheit resultieren. Entsprechende Projekte laufen bereits
(Verbesserung der Höhenkontrolle auf den Zufahrtsstrecken zum Gotthard,
Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen, Ausbau von geeigneten
Kontrollplätzen sowie gezielter Ausbau der fehlenden Standstreifen auf
kritischen Strecken der Alpenübergänge).

Die vorgeschlagenen Alternativmassnahmen werden nun durch das Bundesamt für
Strassen weiter verfolgt.

Bern, 27. September 2001

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Michael Gehrken, Bundesamt für Strassen, 031 324 14 91.

Weitere Informationen: Eine Zusammenfassung des Schlussberichtes
"Mindestgeschwindigkeit für schwere Motorwagen zum Gütertransport" befindet
sich unter: http://www.astra.admin.ch/d/service/index.html (Publikationen)