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Schengen mit Schweizer Waffentradition vereinbar

Der Bundesrat beantwortet zwei parlamentarische Vorstösse

Ein Beitritt der Schweiz zu "Schengen" hätte für das schweizerische Waffenrecht keine unüberwindbaren Probleme zur Folge. Die Schengener Vorgaben liessen sich unter Wahrung der schweizerischen Waffentradition umsetzen. Diese Meinung vertritt der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Interpellation von Nationalrat Ulrich Fischer (AG) und auf eine einfache Anfrage von Nationalrat Hans Ulrich Widrig (SG).

Zu "Schengen" gehört, wie der Bundesrat in seiner Antwort festhält, eine Richtlinie mit Regelungen betreffend Feuerwaffen und Munition. Die Richtlinie zielt – wie das schweizerische Recht - darauf ab, im Interesse der inneren Sicherheit und des Bürgerschutzes den Missbrauch von Feuerwaffen möglichst zu verhindern.

Der Bundesrat unterstützt diese Bestrebungen. Er ist überzeugt, dass sich die Schengener Vorgaben in Einklang mit der schweizerischen Waffentradition umsetzen lassen. Denn die Auswirkungen der Richtlinie auf die nationale Waffengesetzgebung sind beschränkt.

Einzelne Bereiche wie die Armee oder die Polizei sind gänzlich von der Richtlinie ausgenommen. Das Verbot von Erwerb und Besitz von Seriefeuerwaffen ist daher für diese Gruppen nicht anwendbar. Angehörige der Armee könnten also auch weiterhin ihre Waffe zu Hause haben. Nicht anwendbar ist das Verbot auch für Jungschützen, die der Bundesrat ebenfalls dem Wehrwesen zuordnet. Die Abgabe des Sturmgewehrs an ausscheidende Armeeangehörige bleibt nach dem Urteil des Bundesrates ebenfalls weiterhin möglich, da diese Waffe nicht mehr auf Seriefeuer eingestellt werden kann und deswegen nicht in die Kategorie der für Private verbotenen "kriegstauglichen Waffen" fällt. Der Karabiner als nicht-automatisches Gewehr gehört ohnehin nicht zu dieser Kategorie.

Der Bundesrat ist gewillt, die Schengen-Regelung so umsetzen, dass sie keinen unnötigen administrativen Aufwand verursacht. So strebt er auch im Bereich der Meldepflicht für den privaten Besitz von Waffen eine Lösung an, die der schweizerischen Waffentradition entspricht. Zudem würde "Schengen" wegen des europäischen Waffenscheins den internationalen Transport von Waffen im Rahmen von Jagd- oder Sportveranstaltungen erleichtern.

Der Bundesrat will sich dafür einsetzen, dass der Schiesssport und die Jagd im bisherigen Rahmen weiter ausgeübt werden können. Waffensammler sowie anerkannte historische und kulturelle Einrichtungen sind von der Richtlinie ausgenommen. Diese Bereiche verbleiben ganz in der Kompetenz der schweizerischen Gesetzgebung.

Bern, 21. September 2001