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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Aussprache mit Vertretern der Ostschweizer Regierungskonferenz

Bern zeigt für die Anliegen der Ostschweiz Verständnis

Eine Delegation des Bundesrats unter der Leitung von Bundespräsident Moritz Leuenberger mit Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold und Bundesrat Pascal Couchepin hat sich heute mit Vertreterinnen und Vertretern der Ostschweizer Regierungskonferenz getroffen. Thema der Aussprache waren die Beziehungen zwischen Bundesbern und der Ostschweiz im Allgemeinen sowie die Wahl von Freiburg als Sitz für das Bundesverwaltungsgericht. Die Delegation des Bundesrates nahm von der Unzufriedenheit der Ostschweizer Kenntnis und zeigte Verständnis für ihre Anliegen.

Die Ostschweizer Delegation, die unter der Leitung des Ausserrhoder Landammanns Hans Altherr sowie der St.Galler Regierungspräsidentin Kathrin Hilber stand, bekräftigte ihre Empörung und ihr Unverständnis über den Entscheid des Bundesrats, das Bundesverwaltungsgericht in Freiburg zu realisieren. Sie kritisierte den "einmal mehr" feststellbaren Mangel an Sensibilität gegenüber den Anliegen aus der Ostschweiz, was die Befindlichkeit der Bevölkerung verletzt. Die Ostschweizer Regierungskonferenz wird sich nun dafür einsetzen, dass die eidgenössischen Räte den Entscheid des Bundesrates zu Gunsten von St.Gallen umstossen werden.

Die bundesrätliche Delegation benützte die Gelegenheit, die Gründe für den Standortentscheid zu erläutern. Sie unterstrich, dass der Vorwurf, der Bundesrat habe sein ursprüngliches Ziel einer möglichst weitgehenden Dezentralisierung aufgegeben, relativiert werden müsse. Mit dem Einbezug sowohl der Kantone Bern, Freiburg und Solothurn als auch der Kantone Luzern, Basel-Landschaft, St.Gallen, Aargau und Thurgau in die Standortevaluation habe der Bundesrat von Anfang an deutlich gemacht, dass eine Dezentralisierung in die Ostschweiz zwar möglich, aber nicht oberstes Gebot sei. Ferner wies die bundesrätliche Delegation auf die praktischen Vorteile hin, die ein Bundesverwaltungsgericht mit Standort in Freiburg hat. Die Vertreter des Bundesrats machten sodann klar, dass eine Wiedererwägung des Entscheids zu Gunsten von Freiburg nicht anstehe. Das letzte Wort liege hier beim Parlament.

Nebst dem Sitz des Bundesverwaltungsgerichts brachten die Vertreter der Ostschweiz weitere Bereiche zur Sprache, in denen ihre Region Benachteiligungen erfahren habe. So wurde etwa auf mangelnde Hochgeschwindigkeitsverbindungen beim Bahnverkehr in den süddeutschen Raum hingewiesen. Kritisiert wurden ferner Benachteiligungen beim Anschluss an das Nationalstrassennetz sowie bei der Bestellung der ausserparlamentarischen Kommissionen. Auch im Gesundheitsbereich orteten die Ostschweizer Ungleichbehandlungen.

Zur Delegation der Ostschweizer Regierungskonferenz gehörten nebst Landammann Hans Altherr und Regierungspräsidentin Kathrin Hilber Landesstatthalter Jakob Kamm aus Glarus, Regierungspräsident Hermann Keller von Schaffhausen, der Innerrhoder Landamman Carlo Schmid, die St.Galler Regierungsrätin Karin Keller-Sutter sowie ihr Kollege Peter Schönenberger, ferner der Bündner Regierungsrat Claudio Lardi, Regierungsrat Claudius Graf-Schelling aus dem Kanton Thurgau sowie der Zürcher Regierungsrat Ernst Buschor. Ebenfalls mit von der Partie waren der St.Galler Stadtpräsident Heinz Christen sowie der Sekretär der Ostschweizer Regierungskonferenz Canisius Braun.

Bern, 24. September 2001

Weitere Auskünfte:

Achille Casanova,

Bundesratssprecher,

Bundeskanzlei

Tel. 031 / 323 37 03