Polizei soll Deformationsgeschosse nicht im alltäglichen Dienst einsetzen
Antwort des Bundesrates auf eine Einfache Anfrage
Der Bundesrat ist gegen den Einsatz von Deformationsgeschossen im ordentlichen Polizeidienst. Dies würde das Risiko schwerer Verletzungen für die Betroffenen erhöhen, ohne dass ein besserer Schutz der Polizei und Unbeteiligter erwiesen ist. Der Einsatz in klar umrissenen Ausnahmesituationen soll aber möglich sein. Dies hat der Bundesrat am Freitag in seiner Antwort auf die Einfache Anfrage von Nationalrat Paul Rechsteiner festgehalten.
Der Bundesrat erinnert in seiner Antwort daran, dass das Völkerrecht die Verwendung von Munition, die unnötige Leiden verursacht, verbietet. Zu dieser Munition gehören die Deformationsgeschosse, die sich - im Gegensatz zu den üblichen Vollmantelgeschossen - unmittelbar nach dem Eindringen im menschlichen Körper verformen ("aufpilzen") und schwerere Wunden verursachen. Im ordentlichen Polizeidienst würde diese Spezialmunition nicht nur bei Notwehr, sondern auch bei Warnschüssen oder bei Schüssen zur Fluchtverhinderung angewendet . Zudem würde die neue Munition nach Ansicht des Bundesrates den Schutz von Polizei und Unbeteiligten nicht verbessern, da ein grosser Teil der abgegebenen Schüsse erfahrungsgemäss sein Ziel verfehlt.
Für die Koordinierung eines beschränkten Einsatzes
Für den Bundesrat rechtfertigt sich der Einsatz dieser Spezialmunition lediglich, um in bestimmten Fällen besonderer Gewaltkriminalität - unter Berücksichtigung des Prinzips der Verhältnismässigkeit - wirksam eingreifen zu können:
Für die Bewaffnung der kantonalen Polizeikorps sind die Kantone zuständig. Der Bund ist verantwortlich für die Bundeskriminalpolizei und das Grenzwachtkorps. Bund und Kantone haben beide das Völkerrecht zu beachten. Angesichts dieser Ausgangslage spricht sich der Bundesrat für eine Koordinierung des Einsatzes von Deformationsmunition aus.
Internationales Engagement der Schweiz
Auf internationaler Ebene setzt sich die Schweiz dafür ein, das völkerrechtliche Verbot von Deformationsmunition auf zusätzliche Munitionstypen mit ähnlicher Wirkung auszuweiten. Zwar bezieht sich dieses Verbot nur auf bewaffnete Konflikte und gilt nicht explizit für den innerstaatlichen Polizeieinsatz. Es würde jedoch im Ausland kaum verstanden, wenn die Schweiz sich für eine Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts einsetzt, gleichzeitig aber im eigenen Land die Verwendung von Deformationsgeschossen für den ordentlichen Polizeidienst zuliesse.
Bern, 21. September 2001
Weitere Auskünfte:
Ernst Gnägi, Bundesamt für Justiz, Tel. 031/322 40 81