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Neues Informationssystem im Ausländer und Asylbereich

Der Bundesrat eröffnet das Vernehmlassungsverfahren

Der Bundesrat hat am Freitag die Vernehmlassung zum Entwurf des Gesetzes über die Bearbeitung von Daten aus dem Ausländer- und Asylbereich in einem Informationssystem eröffnet. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll die notwendige rechtliche Basis für das neue System "Ausländer 2000" geschaffen werden. Die Vernehmlassung dauert bis 31. Dezember 2001.

Das Bundesamt für Ausländerfragen (BFA) und das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) haben zur Unterstützung ihrer Kernprozesse Informatiksysteme im Einsatz, die in den vergangenen Jahren laufend um- und ausgebaut wurden. Das zentrale Ausländerregister (ZAR) besteht seit 1982, das automatisierte Personenregistratursystem (AUPER) wurde 1985 eingeführt. Beide Systeme sind veraltet und genügen den heutigen Anforderungen weder in technischer noch in datenschutzrechtlicher Hinsicht. Insbesondere die ungenügende Differenzierung von Zugriffsprofilen ist datenschutzrechtlich unbefriedigend.

In den letzten Jahren musste trotz klarer Trennung von ZAR und AUPER mit Hilfsmitteln eine gemeinsame Nutzung der Daten für die Realisierung neuer Bedürfnisse (Erstellung von Ausweisen, Realisierung der Sicherheitsleistungs- und Rückerstattungspflicht [SiRück], Erstellung von Statistiken) sichergestellt werden. Dies führte zu einer Verwischung der Systemgrenzen und damit zunehmend zu Problemen technischer und rechtlicher Natur. Aus diesem Grund wurde die Schaffung eines neuen Systems für beide Ämter vorgeschlagen. Das Projekt mit dem vorläufigen Arbeitstitel "Ausländer 2000" wurde im Auftrag des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes am 9. November 1998 gestartet.

Grundzüge der Vorlage

"Ausländer 2000" ist ein amtsübergreifendes EDV-Projekt, welches

  • die bestehenden Systeme ZAR und AUPER durch ein neues, gemeinsames System ablösen soll. Das neue System soll flexibel und modular aufgebaut sein: gewisse Module sind für das BFA, andere für das BFF bestimmt
  • die Erstellung von spezifischen Zugriffsprofilen ermöglichen soll
  • die EDV-mässige Unterstützung der wichtigsten Funktionen und Tätigkeiten der am System beteiligten Behörden von der Einreise der ausländischen Person über den Aufenthalt bis zum Verlassen der Schweiz ermöglichen soll
  • die einmalige und einheitliche Erfassung der Daten zur Identität der registrierten Personen ermöglichen soll
  • statistische Auswertungen ermöglichen soll, die vielfältigen Anforderungen genügen.

In "Ausländer 2000" sollen besonders schützenswerte Personendaten im Sinne des Bundesgesetzes über den Datenschutz (SR 235.1) bearbeitet werden. Bei den laufenden Projektarbeiten wird der Beachtung der Datenschutz- und Informatiksicherheitsbestimmungen ein grosser Stellenwert beigemessen.

Dazu gehört unter anderem die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, in der Betrieb, Zweck und Nutzung des Systems geregelt wird. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll die notwendige rechtliche Basis für "Ausländer 2000" geschaffen werden.

Bern, 21. September 2001

Weitere Auskünfte:

Simone Bischoff, Bundesamt für Flüchtlinge 031/325 92 09

Claudio Hayoz, Bundesamt für Ausländerfragen 031/325 95 31