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Änderungen bei Geflügelhaltung und im Ackerbau

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 21.9.2001

Änderungen bei Geflügelhaltung und im Ackerbau

Der Bundesrat hat heute Änderungen von fünf landwirtschaftlichen
Verordnungen beschlossen. Danach werden tierfreundliche Stallhaltung
(BTS) für Geflügel zur Eierproduktion sowie der regelmässige Auslauf
im Freien (RAUS) für alle Geflügelkategorien stärker finanziell
unterstützt. Im Rahmen einer Leistungsvereinbarung Ölsaaten kann die
Organisation swiss granum neu selber über die Verteilung der
Verarbeitungsbeiträge für Ölsaaten entscheiden. Alle Änderungen treten
auf den 1. Januar 2002 in Kraft.
Nach dem Bundesratsbeschluss werden für Geflügel zur Eierproduktion
einerseits die Direktzahlungen für RAUS und BTS um je 100 Franken pro
Grossvieheinheit (GVE) erhöht, andererseits wird der Um- und Neubau
von tierfreundlichen Haltungssystemen bis Ende 2006 mit einem
Investitionsbeitrag von 600 Franken pro GVE unterstützt. Bei
Mastpoulets und Truten steigen die Direktzahlungen für RAUS um 100
Franken pro GVE.
Neu werden die Teilzollkontingente Konsum- und Verarbeitungseier sowie
„Esel, Maultiere und Maulesel“ nach dem Windhund-Verfahren zugeteilt.
Die beiden Teilzollkontingente Kleinponys sowie Sport-, Nutz- und
Freizeitpferde werden zu einem einzigen zusammen gelegt. Der Bundesrat
hat zudem auf den 1. Januar 2002 das Teilzollkontingent
Verarbeitungseier um 2'500 Tonnen erhöht. Die Erhöhung geht zulasten
des Teilzollkontingentes Konsumeier. Das Zollkontingent Brotgetreide
untersteht neu der Gebührenpflicht.
Die Verarbeitungsbeiträge von 8.5 Mio. Franken für Ölsaaten Raps, Soja
und Sonnenblumen können neu von der Organisation swiss granum verteilt
werden. Innerhalb dieser Organisation soll ein tragfähiger Konsens zum
Einsatz dieser Bundesmittel gefunden und die Wertschöpfung aus der
Ölsaatenproduktion optimiert werden. Die bisherigen Ölsaatenbeiträge
an die Ölwerke (Ausbeuteausgleich) und die Beiträge für nachwachsende
Rohstoffe an Pilot- und Demonstrationsanlagen werden in diese
Leistungsvereinbarung integriert. Der Flächenbeitrag für die
Körnerleguminosen Eiweisserbsen, Ackerbohnen und Lupinen wird von
1‘260 auf 1'500 Franken pro Hektare erhöht. Er beträgt neu gleich viel
wie derjenige für Ölsaaten. Mit der Flächenbeitragserhöhung für
Körnerleguminosen und der Leistungsvereinbarung Ölsaaten werden die
Rahmenbedingungen für die Produktion von inländischen
Eiweissfuttermitteln verbessert.

Auskünfte:
Sektion Fleisch und Eier, Niklaus Neuenschwander Tel. 031-322 25 29

Sektion Acker- und Futterbau, Otto Ziegler, Tel. 031 323 02 16